01.07.2024 - 15.4.17 Zuteilung der Sitze des Betriebsausschusses des...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Frau Damm

. sagt, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gern in dieses Gremien einen sachkundigen Einwohnenden entsenden wollen würde und fragt, ob dies möglich sei.

 

Herr Dietrich

. teilt mit, dass dies möglich sei, wenn sich eine der Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften, die gemäß der Zuteilung eine sachkundige Person entsende, bereit erklären würde, stattdessen ein Mitglied der Bürgerschaft für das Gremium vorzusehen.

 

Herr Burmeister

. weist darauf hin, dass bei sämtlichen Besetzungen die Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI eine sachkundige Person entsenden könne.

. hinterfragt den Grund.

 

Herr Dietrich

. antwortet, dass sich die Verteilung nach dem Zugriffsrechts der Fraktion richte. Die Plätze 1 bis 5 seien mit Mitgliedern der Bürgerschaft zu besetzen; hingegen die Plätze 6 und 7 mit sachkundigen Personen besetzt werden können.

 

Herr Burmeister

. finde diese Aufteilung nicht gerecht.

 

Frau Hübner

. teilt mit, dass die Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI für dieses Gremium ein Mitglied der Bürgerschaft vorsehe.

. bietet an, bei möglichem Interesse auf einen Tausch auf sie zuzukommen. Nicht alle Gremien werden seitens ihrer Fraktion mit sachkundigen Personen besetzt.

 

Herr Dietrich

. stellt klar, dass die sachkundigen Personen im Betriebsausschuss nicht stimmberechtigt seien. Daher erhalten die stärkeren Fraktionen einen Platz für ein Mitglied der Bürgerschaft, welches Stimmrecht habe.

Wenn sich die Fraktionen und Zählgemeinschaften einvernehmlich auf eine Besetzung einigen, können eigene Absprachen getroffen werden. Sollte dies nicht möglich sein, werde es gem. § 32a Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) durch die Präsidentin der Bürgerschaft zugeteilt.

 

Herr Heil

. fragt, ob die Fraktion, die einen Platz für eine sachkundige Person innehabe, auch weiterhin kein Stimmrecht erhalte, auch wenn sie diesen Platz mit einem Mitglied der Bürgerschaft besetze.

 

Herr Dietrich

. bestätigt, dass das Mitglied der Bürgerschaft, welches einen Platz einer sachkundige Person besetze, nicht stimmberechtigt sei. Sollten sich die Fraktionen oder Zählgemeinschaften jedoch einigen, dass jemand anderes eine sachkundige Person entsende, die kein Stimmrecht habe, dann könne das Mitglied der Bürgerschaft ein Stimmrecht wahrnehmen.

 

Frau Damm

. regt an, sich in der nächsten Sitzung des Präsidiums untereinander zu einigen.

 

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Kenntnisnahme:

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft teilt gemäß § 32a der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 11 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Sitze des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes Hanse-Kinder wie folgt zu.

 

Zählgemeinschaft CDU/IBG/AdbM – Platz 1 (Mitglied der Bürgerschaft) und 7 (Sachkundige Person)

Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke – Platz 2 (Mitglied der Bürgerschaft)

AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft – Platz 3 (Mitglied der Bürgerschaft)

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Platz 4 (Mitglied der Bürgerschaft)

Zählgemeinschaft BSW/BG/FDP – Platz 5 (Mitglied der Bürgerschaft)

Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI – Platz 6 (Sachkundige Person)

 

Die Rückmeldefrist für die Fraktionen und die Zählgemeinschaften zur Besetzung der Sitze und der jeweiligen Stellvertretung wird auf den 31.07.2024 gesetzt.

 

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Ergebnis:

 

zur Kenntnis genommen

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