02.09.2024 - 15.12 Nichtbeitreibung säumiger Rundfunkbeiträge (GEZ)

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Herr Dr. Valentin legt dar, man habe die Stellungnahme des Rechtsamtes zur Kenntnis genommen. Es wird um Erklärung gebeten, aus welchem Grund sich die Hansestadt Stralsund gegen das Recht verhält.

Herr Dr. Jess bittet um eine Aufstellung der Kosten, die der UHGW für die Beitreibung entstehen.

Frau Stawinski: Höhere Kosten entstehen der UHGW kaum, da die Schuldner in den meisten Fällen ebenfalls Schuldner der UHGW sind und damit entsteht kaum ein Mehraufwand.

Herr Dr. Valentin fragt, ob Stralsund sich konsequent gegen das Recht stelle, und seien die Kosten der Beitreibung rentabel?

Herr Dr. Fassbinder erklärt, es sei aus unserer Sicht rechtswidrig, wir werden uns jedoch in Stralsund informieren, wie die Beitreibung der Rundfunkgebühren dort stattfände.

Herr Dr. Valentin bittet um eine Kosten-Nutzen-Analyse bei GEZ-Zwangseintreibungen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

3

6

4