30.09.2024 - 8.13 Festlegung von Erheblichkeitsgrenzen für die Er...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Weiterführung der Anwendung der Erheblichkeitsgrenze ab 50.000 EUR entsprechend Beschluss BV-V/07/0366 vom 14.06.2021 für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Jahre 2020 - 2024.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

41

0

0