30.09.2024 - 8.12 Mittelbeantragung Sanierungsprogramme 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.12
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo, 30.09.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 02.1 Stabsstelle Stadtsanierung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Heil
. kritisiert, dass bewilligte Fördermittel nicht ausgeschöpft werden. Mittel in Höhe von 5 Mio. EUR aus 2021 verfielen nun Ende des Jahre 2024.
. bittet um Prüfung, ob und wie das Verwaltungshandeln verändert werden könne, um diese Mittel auch zukünftig ausschöpfen zu können.
Der Oberbürgermeister
. stimmt Herrn Heil zu, dass nicht ausgeschöpfte Mittel sehr ärgerlich seien. Allerdings verfielen diese nicht, da die Verwaltung Wege gefunden habe, diese zu sichern. Dennoch sei es unerfreulich, dass sich Baumaßnahmen, für die Fördermittel beantragt worden seien, sehr lange hinzögen. Gründe dafür seien vielfältig. In erste Linie hänge dies von externen Faktoren ab. Allein die Fördermittelverfahren seien sehr undurchsichtig. Diese hätten verschiedene Fristen, brächten unterschiedliche Hürden mit sich und verzögern oder widersprechen sich gar.
Beispielhaft könne hier der 2. Bauabschnitt des Schulzentrums genannt werden. Mit dem Land sei vereinbart worden, diesen Bauabschnitt mit EFRE-Fördermitteln zu finanzieren. Ab 2021 hätte man diese Fördergelder beantragen können. Die Fördermittelperiode begann 2021 und laufe bis 2027. Die Möglichkeit, die Fördermittel tatsächlich zu beantragen, habe im Frühjahr 2024 bestanden. Dafür seien unterschiedliche Faktoren verantwortlich, u. a. habe das Land sehr viel Zeit in Anspruch genommen, um die Fördermittelrichtlinie zu erstellen. Das wiederum habe Auswirkungen auf andere Fördermittel, die teilweise aufgrund von Fristablauf zu verfallen drohen.
Andere Aspekte, wie Denkmalverfahren, Beschlüsse der Bürgerschaft oder auch Regelungen im Haushaltsrecht, Vergabe- oder Beihilferecht verlängern die Prozesse zusätzlich.
Frau Damm
. erinnert daran, dass Mecklenburg-Vorpommern das Land sei, welches die meisten europäischen Fördermittel umsetze.
. bedankt sich bei der Verwaltung, die aus ihrer Sicht diesen Prozess hervorragend umsetze.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Anlagen
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