28.10.2024 - 9.8 Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.8
- Datum:
- Mo., 28.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.3 Stadtbauamt/Abteilung Geoinformation und Vermessung
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Frau Hellwich erklärt, dass mit der Erstellung eines Qualifizierten Mietspiegels ein realistisches Bild der tatsächlichen Mieten entsteht. Hier werden alle Vermieter mit eingebunden. Im Moment werden nur die Mietpreise der großen Wohnungsgesellschaften in Greifswald mit einbezogen, dass bedeutet die Preise der WVG und die Preise der WGG. Der Mieterbund stimmt ebenfalls dem qualifizierten Mietspiegel zu.
Herr Schreiber betont, dass für die Mieter eine höhere rechtliche Sicherheit durch den qualifizierten Mietspiegel besteht. Der Mieter kann sich auf diese Preisdeckelung berufen.
Herr Barsch stimmt ebenfalls dem qualifizierten Mietspiegel zu.
Frau Nehmzow fragt nach den Kosten für den externen Dienstleister, der die Daten für den Mietspiegel analyisiert.
Frau Hellwich antwortet, dass die Kosten sich auf ca. 60.000 Euro belaufen. Eine genaue Zahl kann allerdings nicht benannt werden.
Frau Horn findet die Vorlage auch sehr positiv.