28.10.2024 - 8.1 Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansesta...

Beschluss:
nicht abgestimmt
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Wortprotokoll

TOP 8.1 wird nach TOP 8.2 behandelt.

 

Der TOP wird gemeinsam mit dem Ausschuss für Soziales, Jugend, Sport, Inklusion, Integration, Gleichstellung und Wohnen im Bürgerschaftssaal abgehalten.

 

Der vollständige Haushalt sowie verschiedenste Unterlagen wurden im Vorfeld den Ausschüssen zur Verfügung gestellt. Eine interaktive Version im Internet kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Anhand einer PowerPoint-Präsentation (liegt dem Protokoll bei) erklärt Frau Stawinski die Haushaltsplanung 2025/2026:

 

Der Planungszeitraum zeigt im Ergebnis- und Finanzhaushalt aller Jahre ein negatives Ergebnis; ein Haushaltsausgleich kann ab 2025 mithilfe der Vorträge nicht mehr erreicht werden. Als ausgeglichen gilt der Haushalt, wenn er sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzhaushalt ausgeglichen ist. Gesetzlich ist die Stadt gehalten, ab 2026 zwingend ein Haushaltssicherungskonzept zu erarbeiten (im 1. Jahr der negativen Ergebnisse, dem „Kulanzjahr“, muss noch kein Haushaltssicherungskonzept dargestellt werden). Bei den Erträgen im Jahr 2025 wird näher auf die Zusammensetzung der Steuern und Abgaben eingegangen. Es zeichnet sich ab, dass die aktuellen Hebesätze bei der Grundsteuer nicht gehalten werden können. Eine genaue Berechnung kann derzeit aber noch nicht erfolgen, weil noch nicht alle Messbescheide vorliegen. Deshalb ist vorgesehen, aus der Haushaltssatzung die Hebesätze herauszutrennen. So besteht für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 bei Veränderungen die Möglichkeit, kurzfristig zu reagieren, ohne den ganzen Haushalt anfassen zu müssen. Den Erträgen stehen Aufwendungen (Ausgaben) gegenüber. Die größten Aufwendungen, Zuwendungen/Umlagen (u. a. Kreisumlage und Gewerbesteuerumlage) und Personal- und Versorgungsaufwendungen, werden detaillierter betrachtet. Um den laufenden Bereich finanzieren zu können, müssen Kassenkredite aufgenommen werden. In 2024 wird vorausaussichtlich der aufgenommene Kassenkredit zum Jahresende getilgt werden können. In 2025 ist geplant, einen Kassenkredit in Höhe von 37,4 Mio. EUR zum Ende des Jahres aufzunehmen, der nicht getilgt werden kann. Bei der Veranschlagung der Kassenkredite in der Haushaltsplanung sind noch keine Zinsen einberechnet. Für diese Berechnung muss zuvor die Jahresliquidität für 2025 und 2026 mit allen Maßnahmen des laufenden Bereiches und den Investitionen erarbeitet werden. Die Kassenkredite werden sich in den Folgejahren aufbauen (2028 ca. 154,5 Mio. EUR). Neben den Kassenkrediten werden Investitionskredite (2028 ca. 280 Mio. EUR) für alle Baumaßnahmen benötigt; perspektivisch werden sie steigen (ebenso die damit verbundenen Zinsen und die Tilgung). Da viele Baumaßnahmen nicht innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können, muss die Stadt erhebliche Verpflichtungsermächtigungen eingehen. Diese sind genehmigungspflichtig und dienen dazu, dass in den Vorjahren für Folgejahre Aufträge ausgelöst werden können. Die Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsplan umfangreicher als in den Vorjahren dargestellt. Die aufgestellte Haushaltsplanung unterzieht sich der „Rubikonauswertung“; hier wird die Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit beurteilt. In die Bewertung sind klare Zahlen und Fakten einzutragen; es gibt keinen Spielraum. Anhand aller Eintragungen sieht die Bewertung für 2025 die „gefährdete dauernde Leistungsfähigkeit“ und für 2026 die „weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit“ vor. Der Unterschied zwischen den beiden Jahren beträgt 60 Punkte.

 

Herr Dr. Jess: Wo liegt punktemäßig die Grenze zwischen der „gefährdeten dauernden Leistungsfähigkeit“ und der „weggefallenen dauernden Leistungsfähigkeit“?

 

Frau Stawinski: Um aktuelle Bewertungen zu bekommen, wird die „Rubikonauswertung“ in regelmäßigen Abständen befüllt. Anmerkung: Das Kennzahlen- und Bewertungssystem von Rubikon wird dem Protokoll beigelegt.

 

Frau Nehmzow: Die Haushaltssperre 2024 wurde mit dem Wegfall von Gewerbesteuereinnahmen begründet. Würde die Haushaltslage in 2025/2026 mit einer etwas besseren Gewerbesteuereinnahme trotzdem schlecht aussehen?

Frau Stawinski: In 2025 wird die Gewerbesteuereinnahme mit 26 Mio. EUR geplant. Um den Haushalt ausgleichen zu können, würde eine Gewerbesteuererhöhung nicht ausreichen.

Die Aufnahme der Kassenkredite bis 2028 betragen 280 Mio. EUR?

Frau Stawinski: Das betrifft die Investitions- und nicht die Kassenkredite. Die Kassenkredite betragen 154 Mio. EUR.

 

Herr Rappen: Der Haushaltsentwurf wurde auf Grundlage der Einwohnerzahlen ohne Beachtung der ermittelten „Zensuszahlen“ erarbeitet? Mit welcher Entwicklung ist aufgrund der errechneten Zensuseinwohnerzahlen (gesunkene Einwohnerzahl) und der vom Land dargestellten verminderten Steuerschätzung zu rechnen? Werden sich die Zahlen im Haushaltsentwurf noch deutlich verschlechtern?

Frau Stawinski: Insgesamt wird durch den Zensus eine Verschlechterung von voraussichtlich ca. 1,2 Mio. EUR pro Jahr erwartet; abschließende Werte sind noch nicht bekannt. Die Stadt bekommt dadurch ca. 2,3 Mio. EUR weniger Schlüsselzuweisungen. Im Gegenzug zahlt die Stadt an den Landkreis ca. 1 Mio. EUR weniger Kreisumlage. Die Auswirkungen des Zensus werden sich erst im Laufe des nächsten Jahres zeigen.

 

Herr Winter: Was bedeutet die „weggefallende dauernde Leistungsfähigkeit“ konkret für die Bürger?

Frau Stawinski: Die „Rubikonauswertung“ bezieht sich eher auf die Verwaltung (z. B. auf die Beantragung von Fördermitteln: es muss deutlich mehr begründet werden, es wird Einschränkungen bei Kreditaufnahmen geben). Freiwillige Leistungen dürfen wahrscheinlich trotz der Leistungsfähigkeit in Höhe von 5 % getätigt werden (im Haushalt sind derzeit 13 % abgebildet). Welche Einschränkungen das Innenministerium bei Genehmigung des Haushaltes aussprechen wird und ob es Einschränkungen für den Bürger geben wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

 

Die Ausschüsse trennen sich um 20:08 Uhr.

 

Die Diskussion zum Tagesordnungspunkt wird weitergeführt.

 

Herr Dr. Jess: Kann der Zusammenhang zwischen der Kreditermächtigung für 2025 und der Aussetzung der Ermächtigungsübertragung erklärt werden?

Frau Stawinski: Die ersten Haushaltsmittel für die großen Baumaßnahmen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 geplant. Die Kreditgenehmigungen waren vorhanden und wurden vorgetragen. Das geht aber immer nur für einen bestimmten Zeitraum, weil die Genehmigung für die Kredite nach 2 Jahren verfällt. Deshalb werden neue Kreditgenehmigungen benötigt, die durch den neuen Haushaltsplan beschlossen werden müssen.

 

Herr Rappen bedankt sich bei Frau Stawinski für die Einbringung der Haushaltsplanung und kritisiert das Fehlen des Oberbürgermeisters. Die in den Vorbemerkungen des Haushaltsplanes getätigten Aussagen zu den anhaltend negativen Jahresergebnissen und die damit verbundenen Inanspruchnahme des Kassenkredites in Höhe von ca. 154 Mio. EUR sowie der hohe Schuldenstand (ca. 280 Mio. EUR) mit Zins- und Tilgungsbelastung über viele Jahrzehnte bezeugen einen schlechten Haushalt. Für Herrn Rappen ist es fraglich, wie eine Lösung bis zur Bürgerschaftssitzung aussehen sollte. Die Fraktion ist für eine gemeinsame Lösungsfindung mit der Verwaltung bereit, aber dafür bietet der vorgelegte Haushalt keine Basis.

 

Frau Görs schließt sich dem Dank an. Sie schlägt vor, die Berechnungen zur Grundsteuer und der Kreisumlage abzuwarten. Trotz allem wird ein Beschluss zum Haushalt in diesem Jahr für wichtig erachtet. Änderungsanträge zur Veränderungsliste werden angekündigt.

 

Angesprochene Maßnahmen von der Veränderungsliste werden von Frau Stawinski erläutert:

 

  •        OTV-Budget: Im erweiterten Präsidium wurde beschlossen, das Budget nicht zu kürzen, im Haushaltsplan wurde es wieder auf den Status quo gesetzt.

 

  •        Barrierefreies Wohnen: Das Angebot wurde gestrichen, weil es nicht genutzt wurde.

 

Herr Krüger teilt mit, dass auch seine Fraktion Schwierigkeiten mit diesem Haushalt sieht. Begründet sieht er diese in politischen Entscheidungen in der Vergangenheit (die Politik konnte sich nicht durchringen, bestimmte Bauprojekte zeitlich zu verschieben). Er erachtet die Durchführung einer „Elefantenrunde“ für notwendig; Gesprächsbereitschaft liegt vor.

 

Herr Krüger: Kann das Delta der Gewerbesteuerentwicklung erklärt werden?

Frau Stawinski: Von den geplanten 43 Mio. EUR in 2024 mussten 10 Mio. EUR zurückgezahlt werden. Verrechnungen zeigen, dass auch in 2025 Gewerbesteuern zurückgezahlt werden müssen (weniger Vorauszahlungen für die kommenden Jahre). Insofern sind die 26 Mio. EUR Gewerbesteuereinnahmen optimistisch gerechnet.

 

Herr Krüger: Soll die Sporthalle mit dem Regionalschulteil aus dem Kernhaushalt finanziert werden?

Frau Stawinski: Mit der Haushaltsplanung 2023/2024 wurde eine EFRE-Förderung eingeplant (die Förderperiode lief schon, Höhe der Förderquote war zum damaligen Zeitpunkt nicht bekannt). Das Programm liegt jetzt vor; bis zu 8 Mio. EUR wurden in Aussicht gestellt. Da das Programm inhaltlich mit der Regionalschule nicht passt und um Doppelförderungen zu vermeiden, wurde sich dafür entschieden, die Sporthalle aus dem Kernhaushalt zu finanzieren. Anteile aus dem Haus A, die vorher im Kernhaushalt waren, werden jetzt dem Sondervermögen und andere Anteile, die im Sondervermögen waren, werden jetzt dem Kernhaushalt zugerechnet. Die Sporthalle wird unabhängig von der Regionalschule gebaut.

 

Herr Krüger: Wie wurden die Ansätze der Personalkosten berechnet?

Herr Lerm: Aufgrund der letzten Tarifabschlüsse wurden Lohnsteigerungen von 6 % für jedes Jahr angesetzt. Für 2025 und 2026 wurde der angemeldete Stellenaufwuchs mit eingeplant. Die Steigerung im Planungszeitraum von 4 Jahren beträgt somit ca. 14,5 Mio. EUR.

 

Herr Dr. Jess: Unter der Gliederung des Haushaltes wurden Produkte dargestellt, die ab 2025 nicht mehr wesentlich sind. Welche Auswirkung hat diese Einstufung?

Frau Stawinski: Die Einschätzung der Wesentlichkeit der Produkte spiegelt sich in den Produktbeschreibungen des Haushaltsplanes wider; für diese müssen Ziele und Kennzahlen gemäß Gemeindehaushaltsverordnung festgelegt werden. Für Produkte, die nicht wesentlich sind, gibt es keine detaillierten Produktbeschreibungen. In Ergänzung zum Haushaltsplan gibt es ein vollständiges Produktbuch. In diesem sind alle Produkte abgebildet. Finanziell hat die Einstufung keine Bedeutung.

 

Dr. Jess: Übersicht der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt 4.2:

 

  •        In der Nr. 02 Punkt 2.4 wurde von 2025 auf 2026 ein Rückgang dargestellt. Worauf ist dieser zurückzuführen?

Frau Stawinski: Alle 2 Jahre bekommt die Stadt für 2 Jahre für das Theater Zuwendungen in Höhe von 11 bis 12 Mio. EUR, die 1:1 an das Theater weitergeleitet werden.

 

  •        Wurden unter der Nr. 04 „öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ die Kostenerhöhungen dargestellt, die für die Bürger anfallen?

Frau Stawinski: Ja, ein Teil. Es betrifft aber auch die Leistungsentgelte, die die Stadt entrichten muss.

 

  •        Unter der Nr. 08 Punkt 8.2 stehen hohe Finanzerträge ab 2026.

Frau Teetz: Das ist die Gewinnausschüttung der WVG. In 2025 entfällt diese, weil in 2024 eine Vorabausschüttung (entschieden durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung) erfolgte.

 

  •        Warum fallen die Pensionsrückstellungen Nr. 11 Pos. 11.1 in 2025 und 2026 geringer aus?

Herr Lerm: Diese resultieren aus einer Verbandsanpassung. Auf die Zahlung dieser Umlage hat die Stadt keinen Einfluss.

 

  •        Warum sind die Versorgungsaufwendungen in der Nr. 12 in 2025 reduziert?

Herr Lerm: Auf diese Umlage hat die Stadt keinen Einfluss. Die Zahlung wurde vom Verband festgelegt.

 

  •        Wie erklären sich die Kapitalrücklagenentwicklungen der Nr. 22 bis 25?

Frau Stawinski: Die Entnahme der Kapitalrücklage nach § 18 der KV M-V kann u. a. aufgrund der Abschreibungen (vermindert um die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten) oder aus der Infrastrukturpauschale erfolgen.

 

Herr Dr. Kerath: Wie wird das Problem mit der Grundsteuer aufgelöst? Bislang war die Rede, dass die Grundsteuer für den Bürger aufkommensneutral gestaltet werden soll. Wie soll das mit nur einem Hebesatz gelingen, und wie sollen hierzu die Berechnungen erfolgen? Wird es in 2024 dazu noch eine Hebesatzsatzung geben?

Frau Stawinski: Ziel ist es, die Hebesatzsatzung zusammen mit der Haushaltssatzung in diesem Jahr zu beschließen. Bisher wurde der Entwurf noch nicht in Allris eingestellt. Weil noch nicht alle Daten vorhanden sind, soll die Diskussion zum Hebesatz kurz vor der Beschlussfassung (evtl. in der Sondersitzung) geführt werden. Die Errechnung des Hebesatzes wird mit den Daten, die zum Zeitpunkt x vorliegen, erfolgen. Die Aufkommensneutralität wird nicht für den Bürger, sondern für die Kommune erfolgen.

 

Die erste Lesung des Haushaltes wird zur Kenntnis genommen.

 

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Ergebnis:

 

nicht abgestimmt

 

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Anlagen