18.11.2024 - 6.4 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für ...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird durch Frau Stawinski eingebracht. Die Hebesatzsatzung wurde mit dem aktuell zur Verfügung stehenden Stand erarbeitet. Die Stadt ist gehalten, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln, muss ihn aber nicht zwangsläufig erheben (es obliegt der Stadt, ihn zu erhöhen oder niedriger anzusetzen). Momentan wurde er aufkommensneutral dargestellt; wie sich eine Erhöhung auswirken würde, kann noch nicht beurteilt werden (der nivellierte Hebesatz steht noch nicht fest). Um den zu erwartenden Nachfragen der Bürger gerecht zu werden, wird verstärkt Pressearbeit durchgeführt, es wird eine separate E-Mail-Adresse angelegt, Telefonsprechzeiten werden eingeführt und ggf. auch verlängerte oder zusätzliche Öffnungszeiten. Aufgrund von Widersprüchen der Betroffenen werden die Bescheide der Stadtverwaltung nicht zurückgenommen; Empfänger von Widersprüchen wird das Finanzamt sein.

 

Herr Dr. Jess: Es gibt noch ungeklärte Einsprüche beim Finanzamt, bei denen die juristische Entscheidung aussteht. Was passiert, wenn die juristische Entscheidung gegen die genannte Festsetzung entschieden wird und es zu einer Rückzahlung kommt? Sind in Greifswald alle Grundstücke erfasst, die grundsteuerpflichtig sind?

Frau Stawinski: Da die Hebesatzsatzung aus dem Haushalt herausgetrennt wurde, besteht die Möglichkeit, bis zum 30.06.2025 nachzusteuern (Zurückzahlungen/Nachforderungen). Die Stadt geht davon aus, dass alle Grundstücke erfasst sind (ob es so ist, kann die Kommune nicht beurteilen). Es gibt aber auch Grundstücke, die von der Grundsteuer befreit sind.

 

Über die Vorlage wird abgestimmt.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

2

1