11.12.2024 - 8.2.1 Änderungsantra...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 8.2

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft einen in Einnahme und Ausgabe ausgeglichenen und vom Innenministerium genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf vorzulegen. Zusätzlich ist ein Plan zur langfristigen finanziellen Ausrichtung zu entwickeln, der mögliche finanzielle Szenarien für die mittelfristige Entwicklung der Stadt aufzeigt und Maßnahmen zur Sicherstellung der langfristigen wirtschaftlichen Stabilität umfasst. Dabei sind die Pflichtaufgaben und im freiwilligen Bereich in den Bereichen Bildung, Sport, Kultur, Sozial- und Jugendsozialarbeit insbesondere die Projekte abzusichern, die im öffentlichen Interesse Kofinanzierung für Kreis-, Landes- und Bundesförderung benötigen.

Ein auf dieser Basis aufgestellter ausgeglichener Haushaltsplan ist die Grundlage für Abwägung im politischen Bereich, entsprechend vorzulegender Prioritätenlisten Veränderungen im vorgelegten Plan zu beschließen. Sollte perspektivisch ein Haushaltssicherungskonzept nötig werden, ist bereits in diesem Haushaltsjahr über entsprechende Maßnahmen zu befinden.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

24

0