11.12.2024 - 8.27 Jahresabschluss 2017 - Städtebauliches Sonderve...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

behandelt unter TOP 8.14

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „194 – Ostseeviertel/Parkseite – SUB“ für das Haushaltsjahr 2017 festzustellen,

2.  gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

35

0

0

Punkt 2

35

0

0

 

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Anlagen