11.12.2024 - 8.1 Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages z...

Beschluss:
Einzelabstimmung
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Der Oberbürgermeister bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr König bringt seinen Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: 2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0077“ (BV-V/08/0077-02) ein.

. ruft die Kreistagsmitglieder dazu auf, sich in diesem Jahr mit dem Thema zu befassen.

 

Herr Gabel nimmt an der Sitzung teil.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. teilt mit, dass an sie im Vorherein der Sitzung die Bitte um Erteilung des Rederechts für Herrn Goeldner (Sachverständiger) herangetragen worden sei.

. lässt über das Rederecht für ihn abstimmen:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

Herr Goeldner

. kritisiert, dass bei den Mitarbeitenden des ÖPNVs das Gefühl entstehe, zum Spielball zwischen Landkreis und Stadtverwaltung zu werden.

. geht auf die tägliche Beförderung von Fahrgästen und den dadurch geleisteten Beitrag zu den Klimazielen und die positiven Auswirkungen auf die Lebensqualität ein.

Sollte das Angebot so reduziert werden, wie bereits angekündigt, sei für viele hier Lebenden Greifswald nicht mehr lebenswert.

. weist auf die unterschiedlichen Altersgruppen aber auch auf die Erreichbarkeit von Veranstaltungen hin.

Durch die Minimierung des öffentlichen Personennahverkehrs werde die Nutzung der Pkws in Greifswald steigen, sodass es zu verstärkten Einschränkungen im Straßenverkehr kommen werde.

. macht auf die daraus entstehenden Konsequenzen aufmerksam.

 

Herr Herbst

. wünscht sich ein gemeinsames Ziel und dieses sei ein guter ÖPNV in Greifswald und die Akzeptanz des Landkreises, dass der ÖPNV in Greifswald in guten Händen sei.

. kritisiert, dass die Mitglieder der Bürgerschaft vor solch eine kurzfristige Entscheidung gestellt werden.

. betont die Wichtigkeit des ÖPNVs für alle Altersgruppen. Daneben seien die Arbeitsverträge der Beschäftigten zu berücksichtigen, die an dieser Entscheidung hängen. Die Stadt sollte solidarisch zu den Beschäftigten sein.

. beantragt Einzelabstimmung zu den Punkten im Beschlussvorschlag.

 

Herr Liedtke

. lobt die Arbeit der Mitarbeitenden des Verkehrsbetriebes. Allerdings werde seit mehr als zehn Jahren ein Defizit eingefahren, was nicht länger hingenommen werden könne. Der Verlust werde weiterhin steigen. Ein Ausbau des Liniennetzes und auch die Einstellung weiterer Mitarbeitenden könne finanziell nicht umgesetzt werden.

. kritisiert das Verhalten des Landkreises.

 

Herr Al-Khouri verlässt die Sitzung.

 

Herr Rappen

. stimmt Herrn König zu, dass das Liniennetz überprüft werden müsse, sodass das Defizit reduziert werden könne.

Insgesamt akzeptiere die CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald die vorliegende Beschlussvorlage und könne dieser folgen.

 

Frau Wuschek

. ist der Meinung, dass das Angebot bereits im März vorgelegen habe und die Mitglieder der Bürgerschaft nicht in diese Zeitnot hätten gebracht werden müssen.

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald habe ein großes Defizit im Haushalt und dies dürfe nicht außer Acht gelassen werden. Durch die Übergabe des Verkehrsbetriebes an den Landkreis, dessen Pflichtaufgabe dies sei, könnten Millionen Euro eingespart werden. Durch eine Übernahmevereinbarung brauche niemand Sorge um seinen Arbeitsplatz zu haben.

Es entstünden Synergieeffekte mit dem umliegenden ÖPNVs. Busse des Landkreises könnten zukünftig innerhalb der Stadt halten.

Durch eine andere Taktung der Busse seien Einsparungen zusätzlicher finanzieller Mittel möglich.

. ist überzeugt davon, dass der Landkreis diese Aufgabe ebenso gut leisten könne.

 

Herr König

. sagt, dass durch die Taktung der Busse Geld eingespart werden könne, aber mit der momentanen Taktung werden Menschen auch motiviert, die Busse zu nutzen. Dazu gebe es mehrere Studien.

. widerspricht Frau Wuschek, dass die Arbeitsplätze sicher seien, da der Landkreis ebenfalls Einsparungen beabsichtige.

ÖPNV sei kein Luxus, sondern eine Daseinsvorsorge und das jetzige Angebot des Landkreises sei deutlich besser als der Status quo.

. hofft auf eine Ergebnisfindung noch in diesem Jahr.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen den Menschen hier vor Ort gleichwertige Mobilitätschancen einrichten. Zusätzlich gehe es um Arbeitsplätze und Mobilität von Menschen in Vorpommern-Greifswald und deren Gäste. Wenn der ÖPNV eingeschränkt werde, verliere die Stadt an Attraktivität als Lebens-, Studien- oder Urlaubsort.

. meint, dass bei der Übernahme durch den Landkreis in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald viele Verkehrsprobleme entstehen werden. Insofern sei das derzeitige Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ungefähr auf diesem Niveau zu halten.

. geht davon aus, dass der Landkreis Geld einspare, wenn die Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Betrieb des ÖPNVs weiterführe, als wenn er selbst diesen übernehme. Demnach sei es ein guter Deal für beide Seiten.

. bittet um Zustimmung.

 

Der Oberbürgermeister

. stimmt zu, dass das Liniennetz überarbeitet werden müsse, jedoch könne es nicht in dem Umfang umgesetzt werden, wie es vor einiger Zeit beschlossen worden sei.

. widerspricht der Aussage, dass seit März ein Angebot vorliege. Das erste Angebot habe die Stadtverwaltung erst gestern erreicht. Seit März fänden Gespräche statt.

. teilt mit, dass der Änderungsantrag „Änderungsantrag zu: 2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0077“ (BV-V/08/0077-02) von Herrn König seitens der Verwaltung übernommen werde.

Die Verwaltung vertraue auf die Zusage des Landrates, dass eine Sondersitzung des Kreistages einberufen werde. Andernfalls könne diese durch Fraktionen initiiert werden. Sollte keine Zustimmung des Kreises vorliegen und die Stadtverwaltung den Vertrag nicht kündigen, laufe der jetzige Vertrag weiter. Die Stadt erhalte dann 0,00 EUR und dies stelle ein Problem dar.

. bittet daher um Zustimmung, da das Vorgehen nur als Gesamtvorgang funktioniere.

 

Herr Prof. Dr. Münzenberg

. setze sich seit langem für einen stringenten ÖPNV ein, welcher von allen Einwohnenden dieser Stadt genutzt werde. Das neue Liniennetz sei nur in Teilen das, was ursprünglich gewünscht worden sei.

Die Bürgerschaft müsse dafür sorgen, dass der erste Punkt der Beschlussvorlage umgesetzt werde und dass das Finanzkonzept zukünftig intern vernünftig aufgestellt sei. Es müsse feststehen, welche Kosten über 10 Jahre die Stadt erwarten und welche Stellschrauben es gebe. Der ÖPNV sollte nicht aus der Hand gegeben werden.

 

Herr Herbst

. stellt klar, dass ÖPNV nicht kostendeckend betrieben werden müsse. Es handele sich dabei um eine öffentliche Aufgabe, die gewährleistet werden müsse. Je besser sie gewährleistet werde, umso lebenswerter sei die Stadt.

. macht deutlich, dass der Verkehrsbetrieb nicht durch den Kernhaushalt finanziert werde.

. begründet die Ablehnung der Kündigungsoption durch die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke damit, dass der ÖPNV sichergestellt werden müsse.

 

Herr Liedtke

. betont, dass das Defizit nicht unendlich ausgedehnt werden könne.

Im Busverkehr werde es nicht zu exorbitanten Steigerungen bei den Einnahmen kommen.

 

Frau Wuschek

. wiederholt, dass sich die Stadt in einer sehr schlechten Haushaltslage befinde und Einsparungen notwendig seien. Der Vertrag könne in dieser Form nicht genehmigt werden.

 

Herr Burmeister

. sagt, dass die Stadt in den nächsten Jahren zum Sparen angehalten sei.

 

Herr Ziola

. ist erschüttert über die Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Stadt. Die Stadt werde im Stich gelassen, anstatt dass ihr Unterstützung zukomme. So sehe keine Zusammenarbeit auf Augenhöhe aus.

 

Herr Dr. Meyer

. stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf eine kurzzeitige Unterbrechung der Sitzung.

 

Es gibt keine Gegenrede.

 

P A U S E

18:31 Uhr bis 18:40 Uhr

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte des geänderten Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Bei der Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 hat Herr Bucars seine Stimme nicht abgegeben.

 

Wie unter TOP 2 angekündigt, wird die Sitzung nun mit dem TOP 10 fortgesetzt.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister auf der Grundlage des Angebots des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 10.12.2024 (Anlage 2) einen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V zum 31.12.2025 auf Grundlage von § 3 Abs. 2 des 1. Änderungsvertrages vom 08.11.2018/ 07.12.2018, Bürgerschaftsbeschluss B688-26/18 vom 12.04.2018, abzuschließen. Voraussetzung ist ein Beschluss des Kreistages des Landkreises Vorpommern-Greifswald, der den Landrat ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

1Voraussetzung ist ein Beschluss des Kreistages (oder behelfsweise des Kreisausschusses) des Landkreises Vorpommern-Greifswald, der den Landrat ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V zum 31.12.2025 auf Grundlage von § 3 Abs. 2 des 1. Änderungsvertrages vom 08.11.2018/ 07.12.2018, Bürgerschaftsbeschluss B688-26/18 vom 12.04.2018, wenn bis zum 30.12.2024 die Voraussetzungen für einen neuen Vertragsabschluss nach Ziffer 1 nicht vorliegen.

 

3. Sollte es zu einer Kündigung kommen, dann verfolgt die Universitäts- und Hansestadt Greifswald trotz Kündigung des vorgenannten Vertrages weiterhin die Zielstellung eines quantitativ und qualitativ hochwertigen ÖPNV-Angebotes im Stadtgebiet und ist auch weiterhin daran interessiert, die Aufgaben eines Aufgabenträgers für den ÖPNV-Stadtverkehr im Stadtgebiet Greifswald gemäß ÖPNVG-M-V durchzuführen. Daher wird der Oberbürgermeister dazu ermächtigt, mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald 2025 einen etwaigen neuen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Absatz 4 ÖPNVG M-V mit Laufzeitbeginn ab 2026 zu verhandeln.

 

14. Die anteiligen Ausgleichszahlungen nach §3 (3 b) aus dem Vertragsentwurf sollen vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses (BV-V/08/0043-15) an die Stadtwerke Greifswald GmbH übertragen werden.

 

5. Der Liniennetzplan soll bereits vor der geplanten Erweiterung (BV—V/07/0582—02) konsolidiert werden, um notwendige Anpassungen (Vgl. Sitzung des Bau- und Klimaausschusses am 29.10. TOP 7) vorzunehmen und Einsparungspotenziale zu nutzen.

 

6. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bittet den Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald (oder behelfsweise den Kreisausschuss) eine Entscheidung über die Vertragsverlängerung noch in diesem Kalenderjahr herbeizuführen.

 

1 vom Einbringer übernommener Änderungsantrag von Herrn König

 

Reduzieren

Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

24

11

0

Punkt 2

20

14

1

Punkt 3

24

12

0

Punkt 4

24

11

1

Punkt 5

18

12

6

Punkt 6

26

10

0