10.03.2025 - 9.2 Anpassung der Grundstückspreise im B-Plan 13
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Datum:
- Mo., 10.03.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.1 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Liegenschaften/Forsten
- Beschluss:
- ungeändert abgestimmt
Wortprotokoll
Da Herr Gau befangen ist, enthält er sich der Diskussion und der Abstimmung.
Frau Knoll bringt die Vorlage ein. Die UHGW ist gemäß Kommunalverfassung M-V verpflichtet, Grundstücke zum vollen Wert zu veräußern. Der Nachweis der Vollwertigkeit für den Verkauf (die fachliche Stellungnahme des Gutachterausschusses) war zum 08.07.2024 abgelaufen, eine Fortschreibung bzw. Erneuerung wurde notwendig. Die neue fachliche Stellungnahme des Gutachterausschusses beinhaltet die Bodenwertermittlung zum Wertermittlungsstichtag 05.08.2024, wonach sich jetzt niedrigere Grundstückspreise ergeben als zuvor.
Herr Cymek: Ist die neue Berechnung des Gutachterausschusses vergleichbar mit der Bodenrichtwertkarte bzw. dem Bodenrichtwert?
Frau Knoll: Sie lehnt sich daran an, es werden aber noch andere Kriterien herangezogen; der Bodenrichtwert bildet aber die Grundlage der Berechnungen.
Über die Vorlage wird abgestimmt.