10.03.2025 - 9.6 Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen m...

Beschluss:
ungeändert abgestimmt
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird von Herrn Lerm eingebracht. Mit dem Beschluss soll der Oberbürgermeister ermächtigt werden, mit der Gemeinde Neuenkirchen über die Gebietsneuordnung zu beraten. Im Rahmen der Bebauungsplanung ist beim nördlichen Stadteingang (Kreuzung Stralsunder Straße/Ladebower Chaussee) eine verkehrliche Neuordnung zwingend erforderlich. Angedacht ist, einen Kreisverkehr zu installieren. Da sich aber ein Großteil der Liegenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Neuenkirchen befindet, bedarf es eines offiziellen Auftrages der Gemeindevertretung, mit der Gemeinde Neuenkirchen in Verhandlung zu treten.

Frau Görs spricht sich für diese verkehrliche Lösung aus.

Herr Dr. Valentin: Gibt es eine Kostenaufstellung über die Eingliederungskosten oder über mögliche Entschädigungszahlungen, die eventuell fällig werden könnten?
Herr Lerm: Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Die Beschlussvorlage soll als Auftrag verstanden werden, zu verhandeln.

Herr Rappen: Können bei der Eingemeindung Kosten entstehen? 1/3 der Flächen sind städtisches Eigentum; wo liegen diese?
Herr Lerm: Mit der Beschlussvorlage entstehen keine Kosten. Die Verwaltung wird ermächtigt, zu verhandeln. Die Flächenzuordnung wird nachgereicht.

Herr Dr. Kerath regt an, die Kosten für eine mögliche Eingliederung im Vorfeld abzuklären. Dann könnte die Bürgerschaft abwägen, ob der Oberbürgermeister ermächtigt wird, diesbezügliche Verhandlungen zu führen. Herr Lerm nimmt diese Anregung mit.

Da der Stadt schon Teilflächen gehören, plädieren Herr Krüger und Herr Evers dafür, so zu verfahren, wie es die Vorlage vorsieht.

Über die Vorlage wird abgestimmt. 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

1

 

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