28.04.2025 - 11.5 Mehr Freiheit in Greifswalder Grünflächen: Über...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.5
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke
- Datum:
- Mo., 28.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beratung
Herr Barsch bringt die Vorlage ein. Vor einigen Jahren gab es die Diskussion in der Bürgerschaft über eine Verwaltungsvorlage über eine neue Satzung zum Schutz der Grünflächen in der Stadt. Die Satzung hat vorgesehen, dass das Grillen in den Grünanlagen grundsätzlich untersagt ist. Der damalige Kompromiss war die Aufnahme einer Klausel, dass in jedem Stadtteil eine öffentliche Grillfläche ausgewiesen wird. Lediglich die Wiese am Museumshafen wurde ausgewiesen und diese reicht nicht aus.
Das Wort „Rausch“ ist nicht eindeutig definiert.
Herr Sieder sagt, dass es nicht einzusehen ist, dass der Kompromiss plötzlich nichts mehr bedeuten soll, nur weil die Stadt noch nicht tätig war und weitere Grillplätze erlaubt hat. Es ist auch immer eine Interessenabwägung zwischen den Interessen der Anwohner und den Interessen der Nutzer. Es wäre sinnvoll, wenn die Verwaltung bis zum Hauptausschuss oder bis zur Bürgerschaftssitzung konkret mittteilt, ob der Auftrag der Bürgerschaft, der bereits beschlossen wurde, überhaupt umgesetzt wird.
Frau Wisnewski erklärt, dass ihrer Erinnerung nach feuerfeste Plätze geschaffen werden müssten, sofern die Stadt das Grillen nicht verbietet, deshalb ist das Grillen offiziell nicht erlaubt.
Herr Bucars fragt, wer dann zuständig für die Entsorgung und z. B. für die Schaffung von Entsorgungsplätzen wäre. Wie hoch wären die Kosten?
Herr Winter erklärt, dass die Fraktion wird nicht zustimmen wird aufgrund der Vermüllung und der Geruchs- und Lärmbelästigung. Dafür benötigt man große Grünflächen.
Frau Schmidt findet den Vorschlag grundsätzlich gut. Problematisch ist der Begriff „Vollrausch“ – Vollrausch besteht erst ab 2,5 ‰. Das würde heißen, dass man eine Person erst ab diesem Wert verweisen dürfte.
Herr Barsch antwortet, dass niemand weiß was die Formulierung „Vollrausch“ bedeuten soll. Es gibt keine konkrete Definition.
Frau Nehmzow ist Anliegerin des Museumshafens und weist auf Lärm- und Geruchsbelästigungen, Müll, etc. hin - vor allem in den Sommermonaten.