19.05.2025 - 8.15 Jahresabschluss 2018 - Städtebauliches Sonderve...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

behandelt unter TOP 8.14

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei den Abstimmungen haben Herr von Malottki und Herr Krüger ihre Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

  1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „194 – Ostseeviertel/Parkseite – SUB“ für das Haushaltsjahr 2018 festzustellen,
  2. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

36

0

0

Punkt 2

36

0

0

 

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Anlagen

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