19.05.2025 - 8.27 Jahresabschluss 2018 - Städtebauliches Sonderve...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

behandelt unter TOP 8.14

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages hat Frau Schmidt ihre Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

  1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „192 – Wieck Ortskern“ für das Haushaltsjahr 2018 festzustellen,
  2. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

38

0

0

Punkt 2

37

0

0

 

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Anlagen

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