19.05.2025 - 8.13 Jahresabschluss 2022 der Universitäts- und Hans...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

behandelt unter TOP 8.12

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages haben Frau Wisnewski und Herr Kramer ihre Stimme nicht abgegeben.

Bei der Abstimmung zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages hat Herr Kramer seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

  1.      gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2022 festzustellen.

 

  1.      gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilen.

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

31

5

0

Punkt 2

32

5

0

 

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Anlagen

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