23.06.2025 - 8.4 Grundstücksverkäufe wieder ermöglichen

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Herr Rappen bringt die Vorlage ein.

Herr Dr. Kerath kritisiert die Vorlage. Er stellt fest, dass die Vorlage aus seiner Sicht inhaltlich nicht korrekt ist. Der zitierte Beschluss aus dem 1996 legte fest, dass Grundstücke ausschließlich in Form von Erbbaurechten veräußert werden sollten. In der Vergangenheit wurde sich nur nicht an diese Maßgabe gehalten und es wurden teilweise Grundstücke verkauft.

Er weist darauf hin, dass dieser Beschluss dann konsequenterweise auch aufgehoben werden müsste, wenn die Vorlage eine Mehrheit finden sollte.

Herr Dr. Kerath sieht keine Not diesen Beschluss zu fassen, da auch vor dem Hintergrund der geltenden Beschlusslage zwar Erbbaurechte priorisiert werden sollen, aber gerade für Gewerbegrundstücke immer auch die Bereitschaft zur Ausnahme und damit eines Verkaufs signalisiert und gemacht wurden.

 

Herr Rappen hält an dem eingebrachten Beschluss fest und sieht ihn weiterhin als notwendig an. Gerade in Anbetracht kürzlich gefasster Beschlüsse würde sich die Notwendigkeit zeigen. Es soll weiterhin auch das Erbbaurecht Anwendung finden. Vielmehr solle die Verwaltung zukünftig die Art der Veräußerung begründen, warum sich dafür entschieden wurde.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

5

2