25.06.2025 - 11.4 Änderung der Hundeverordnung

Zuständigkeit:
nicht abstimmungsfähig
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Beratung

Herr Helmut Holzrichter von der Ortsteilvertretung Eldena erläutert das Problem. Auf dem Deichweg ist im Sommer (01. April bis 30. September) generell die Mitnahme von Hunden verboten. An 3 Aufgängen zum Deich steht auf jedem Schild etwas anderes. Die Satzung über die Badeordnung unterteilt das Gelände in Wasser, Strand, Liegewiese (auf seeseitiger Deichböschung), Deich und das Gelände hinter dem Deich.

Das Hundeverbot soll einen örtlichen Geltungsbereich bekommen, sodass der Deichweg davon ausgenommen ist.

 

Herr Winkler erläutert, dass Immobilienverwaltungsamt momentan die Badeordnung bearbeitet. Ein Prüfauftrag, wie die Badestelle abzugrenzen ist, wäre aus seiner Sicht besser als eine Beschlussvorlage. Es müsste definiert werden, ob der Deich ein öffentlicher Weg ist, auf dem sowieso schon Leinenzwang besteht.

 

Herr Richter weist außerdem auf Kotbeutelständer und die Kontrolle der Leinenpflicht hin.

 

Sowohl Immobilienverwaltungsamt als auch Amt für Bürgerservice und Brandschutz sollen gegebenenfalls einen Prüfauftrag bekommen.

 

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Ergebnis:

 

nicht abstimmungsfähig