16.09.2025 - 10.1 Änderung der Hundeverordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Zusätze:
- Helmut Holzrichter, Antragsberechtigt für die Ortsteilvertretung
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
- Datum:
- Di., 16.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- geändert zugestimmt
Beratung
Auf Wunsch der Vortragenden zum Thema "Wanderpfad Dänische Wiek" stimmt die OTV einer Änderung der Tagesordnung zu und behandelt den TOP 10.2 zeitlich vor dem TOP 10.1. (Frau Schacht velässt vor Abschluss des TOP 10.2 die Sitzung.)
Vorlage BV-P-ö/08/0157
Dem Antrag zur Änderung der Hundeverordnung wurde bereits in der letzten Sitzung der OTV zugestimmt und nachfolgend vom Vorsitzenden jeweils im Ausschuss für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit und im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Digitalisierung und öffentliche Ordnung vorgestellt. Wegen einer Einwendung des Rechtsamtes hinsichtlich formaljuristischer Konflikte mit der Satzung über die Badeordnung für das Strandbad Eldena hat der Vorsitzende als Antragsteller für die OTV die Vorlage vor der Sitzung der Bürgerschaft zum Zweck der Überarbeitung zurück gezogen.
Die OTV stimmt jetzt nach ausführlicher Erörterung mit Herrn Schreiber (Rechtsamt) folgender textlicher Neufassung der Beschlussvorlage zu.
Titel der BV:
Änderung der Hundeveordnung und der Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena
Beschlussvorschlag:
Die Bürgeschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister zu veranlassen, dass die Hundeverordnung und die Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald dahingehend geändert werden, dass ein Verbot zur Mitnahme von Hunden nur für den unmittelbaren Badebereich im Strandbad Eldena (Bereich zwischen dem nordseitigen Rand des festen Weges auf der Deichkrone und dem Wasser) für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September eines jeden Kalendejahres gilt.
Sachdarstellung:
Auf Anregung der Stadtverwaltung und nach Diskussion in der Sitzung der Ortsteilvetretung am 16.09.2025 wurde die Vorlage dahingehend verändert, dass nunmehr auch die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald geändert wird, um die rechtlichen Bestimmungen aneinander anzupassen.
Das Strandbad Eldena ist ein in der Universitäts- und Hansestadt Geifswald etabliertes Erholungsgebiet, welches durch Strandbesuche geprägt ist. Allerdings stellt der Deich des Strandbades auch eine Verbindung zwischen dem Strandeingang Boddenweg und der Kaiante am Ryck dar. Sowohl Urlauber als auch einheimische Hundebesitzer sollten die Gelegnheit bekommen, diesen einmaligen Blick Richtung Ludwigsburg und Rügen im Zuge eines Spaziergangs mit ihren Viebeinen auch in den Sommermonaten zu genießen. Selbstverständlich gilt Leinezwang. Eine Beeinträchtigung der sonstigen Strandbadbesucher ist nicht gegeben. Die Ausdehnung des Mitnahmeverbots auf das gesamte Strandbad ist unverhältnismäßig.
Der Beschlussvorlage in dieser Neufassung wird einstimmig zugestimmt.
