29.09.2025 - 8.8 Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsic...

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Beratung

Herr Lerm schlägt eine gemeinsame Aussprache der TOPs 8.8 bis 8.11 vor.

 

Es gibt keinen Widerspruch. 

 

Herr Barsch

. kündigt einen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage von der Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Hierbei werde vorgeschlagen, neben der Anpassung der durch die Verwaltung vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen, globale Minderausgaben für die einzelnen Teilhaushalte festzulegen. Der Antrag werde zeitnah eingereicht und sei für interfraktionelle Einbringung offen.

 

Herr Dietrich

. habe zwei Verständnisfragen zum „Änderungsantrag zu:

Haushalt 2025/2026 - Umsetzung der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 15.04.2025

- Keine Pachterhöhung für Kleingärten -

Antrag zur Vorlage BV-V/08/0170-01“ (BV-V/08/0170-03) von Herrn Herbst:

  •           Die Hauptsatzung sei im vergangenen Jahr angepasst worden. Der Vorschlag der Verwaltung beinhalte, die damals vorgenommenen Änderungen rückgängig zu machen. Der Änderungsantrag von Herrn Herbst sehe vor, die Auszahlung von Aufwandsentschädigungen für Fraktionssitzungen zu streichen. Solle diese Änderung in das Anliegen der Verwaltung integriert werden oder ersetze der Antrag die Forderung der Verwaltung?
  •           Da es sich hierbei um eine Änderung der Hauptsatzung handele, werde diese so vorbereitet, dass die Änderung ab dem 01.01.2026 in Kraft trete. Oder sei ein früheres Inkrafttreten gewünscht?

 

Herr Barsch

. antwortet, dass der Änderungsantrag ersetzend gemeint sei.

Die Fraktion gehe davon aus, dass die Änderung der Hauptsatzung im letzten Sitzungszyklus 2025 vorgelegt werde und diese ab 01.01.2026 in Kraft trete.

 

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Ergebnis:

 

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