23.09.2025 - 9.1.1 Ergebnis zum Prüfauftrag: Zebrastreifen auf der...

Zuständigkeit:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Die Verwaltung informiert über die Ergebnisse der durchgeführten Verkehrserhebungen vom 09.07.2025. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Richtlinien kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Heinrich-Hertz-Straße nicht vorliegen. Zusätzliche Maßnahmen sind daher nicht erforderlich.

 

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Ergebnis:

 

Zur Kenntnis genommen

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