22.09.2025 - 9.21 Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftr...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Frau Dr. Brüß bringt die Vorlage ein. Die Bürgerschaft hat im Dezember 2024 den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis beschlossen (der städtische ÖPNV geht an die UHGW zurück; die UHGW ist Aufgabenträger für die nächsten 10 Jahre, beginnend ab 01.01.2026). Der Vertrag liegt aktuell zur Prüfung und Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Der öffentlich-rechtliche Vertrag korrespondiert immer mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsauftrag – öDA (Verhältnis zwischen Stadt und dem Verkehrsbetrieb). Danach kann als Inhouse-Vergabe (ohne Ausschreibung/Direktvergabe) die Stadt den Verkehrsbetrieb beauftragen. Die Direktvergabe muss 1 Jahr vorher öffentlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC empfahl eine Direktvergabe und den jetzigen öDA für ein Jahr auf Basis des alten öDA solange fortlaufen zu lassen, bis der neue 10-jährige öDA voraussichtlich im II. Quartal 2026 der Bürgerschaft vorgestellt wird und dann ggf. ab 01.01.2027 in Kraft tritt.

 

Herr Rappen: Warum wird der Interims-öDA nicht gleich für 2 Jahre vereinbart (die Stadt hätte somit einen Zeitpuffer)?

Frau Dr. Brüß: Weil so schnell wie möglich korrespondierend zum öffentlich-rechtlichen Vertrag, der ab 01.01.2026 greift, der neue öDA im nächsten Jahr beschlossen werden soll.

 

Herr Rappen: Wie ist der Stand zum Busbetriebshof?

Frau Dr. Brüß: Der Stand zum Busbetriebshof wird im neuen öDA behandelt. Sobald dieses Thema konkret wird, erfolgt die Vorstellung in der Bürgerschaft.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

3