22.09.2025 - 9.21 Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.21
- Zusätze:
- neue Version vom 22.09.2025
- Datum:
- Mo., 22.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Frau Dr. Brüß bringt die Vorlage ein. Die Bürgerschaft hat im Dezember 2024 den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis beschlossen (der städtische ÖPNV geht an die UHGW zurück; die UHGW ist Aufgabenträger für die nächsten 10 Jahre, beginnend ab 01.01.2026). Der Vertrag liegt aktuell zur Prüfung und Genehmigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde. Der öffentlich-rechtliche Vertrag korrespondiert immer mit einem öffentlich-rechtlichen Dienstleistungsauftrag – öDA (Verhältnis zwischen Stadt und dem Verkehrsbetrieb). Danach kann als Inhouse-Vergabe (ohne Ausschreibung/Direktvergabe) die Stadt den Verkehrsbetrieb beauftragen. Die Direktvergabe muss 1 Jahr vorher öffentlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC empfahl eine Direktvergabe und den jetzigen öDA für ein Jahr auf Basis des alten öDA solange fortlaufen zu lassen, bis der neue 10-jährige öDA voraussichtlich im II. Quartal 2026 der Bürgerschaft vorgestellt wird und dann ggf. ab 01.01.2027 in Kraft tritt.
Herr Rappen: Warum wird der Interims-öDA nicht gleich für 2 Jahre vereinbart (die Stadt hätte somit einen Zeitpuffer)?
Frau Dr. Brüß: Weil so schnell wie möglich korrespondierend zum öffentlich-rechtlichen Vertrag, der ab 01.01.2026 greift, der neue öDA im nächsten Jahr beschlossen werden soll.
Herr Rappen: Wie ist der Stand zum Busbetriebshof?
Frau Dr. Brüß: Der Stand zum Busbetriebshof wird im neuen öDA behandelt. Sobald dieses Thema konkret wird, erfolgt die Vorstellung in der Bürgerschaft.
