29.09.2025 - 8.27 Änderung der Hundeverordnung und der Satzung üb...

Zuständigkeit:
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Beratung

Herr Meyer

. fragt, wer die Einhaltung der Hundeverordnung sowie die Umsetzung des Leinenzwangs beispielsweise auf dem Treidelpfad kontrolliere.

 

Herr Schreiber

. antwortet, dass der Kommunale Ordnungsdienst regelmäßig die Einhaltung der Hundeverordnung überprüfe. Der Hinweis werde jedoch aufgenommen.

 

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Ergebnis:

 

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