13.10.2025 - 8.27 Geordnete Abstellung von Miet-E-Scootern nur an...

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Es erfolgt eine gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 8.27 und 8.28.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft die Tagesordnungspunkte auf.

 

Herr Weber bringt die Beschlussvorlage „Geordnete Abstellung von Miet-E-Scootern nur an festen Stationen“ (BV-P-ö/08/0171) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft ein.

 

Frau Dr. Wölk bringt die Beschlussvorlage „Verkehrssichere kommunale Steuerung von E-Scootern“ (BV-P-ö/08/0172) der Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke ein.

 

Herr Heil

. empfiehlt eine Mischung aus beiden Anträgen.

. berichtet aus der Ausschusssitzung, dass bereits klare Regeln mit dem Unternehmen vereinbart worden seien. 

Vor Beschlussfassung sollten Gespräche mit dem Unternehmen gesucht werden.

 

Der Oberbürgermeister

. sieht die Thematik nicht so, wie im Antrag der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft beschrieben. Durch die E-Scooter werde ein Mobilitätsangebot geschaffen, welches weitgehend genutzt und geschätzt werde. Es gebe bereits jetzt Abstelleinschränkungen, welche durchaus ausgeweitet werden könnten. Sofern dieses jedoch generell auf bestimmte Zonen reduziert werde, reduziere dies das Mobilitätsangebot auf das Mindeste.

Die Zusammenarbeit mit den Anbietern sei aus seiner Sicht sehr gut. Diese kümmern sich zügig um das Wiederaufstellen der Fahrzeuge.

Insofern schätze die Verwaltung das zusätzliche Mobilitätsangebot und sehe nicht die Probleme in dem Umfang, in welchem sie hier geschildert werden. 

 

Herr Weber

. stellt klar, dass die Anzahl der Zonen sehr groß ausfallen sollte. Allerdings sollte die Bevölkerung wissen, an welchen Stellen sie auf diese Fahrzeuge zugreifen könne. Gleichzeitig biete es eine Zeitersparnis für die Unternehmen. Es solle vermieden werden, dass Wege durch E-Scooter blockiert werden.

 

Herr König

. berichtet aus eigener Erfahrung, dass insbesondere in der Innenstadt keine E-Scooter den Weg blockieren.

 

Herr Dr. Valentin

. informiert, dass in der Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Nachhaltigkeit mitgeteilt worden sei, dass bereits Gespräche mit den Unternehmen hinsichtlich Abstellzonen geführt worden seien. Ein Anbieter habe sich bereits für eine Umstellung bereiterklärt.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Beschlussvorlagen abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur geordneten Abstellung von Miet-E-Scootern im gesamten Stadtgebiet zu entwickeln. Dieses Konzept soll vorsehen, dass Miet-E-Scooter künftig nur noch an fest definierten Stationen im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen. Durch technische Maßnahmen wie Geofencing ist sicherzustellen, dass ein Ausleihvorgang außerhalb dieser Stationen nicht beendet werden kann.
  2. Bei der Entwicklung des Konzepts sind insbesondere die Innenstadt und angrenzende Stadtteile zu berücksichtigen, da hier die Probleme durch wild abgestellte E-Scooter besonders stark auftreten.
  3. Die Verwaltung soll mit den Verleihfirmen zusammenarbeiten, um die Einrichtung der Stationen und die Umsetzung des Geofencing sicherzustellen. Anbieter sind zudem zu verpflichten, falsch abgestellte Roller unverzüglich, spätestens aber nach 24 Stunden zu entfernen.
  4. Zusätzlich wird festgelegt, dass bei ordnungswidrig abgestellten E-Scootern ein angemessen hohes Bußgeld erhoben wird, um eine spürbare Abschreckungswirkung zu erzielen.
  5. Über den Fortschritt der Konzepterarbeitung und die geplante Umsetzung (Standortvorschläge, Zeitplan etc.) soll der Bürgerschaft spätestens innerhalb von sechs Monaten berichtet werden.

 

Beschlusskontrolle:

Bürgerschaft 09.03.2026

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

26

1

 

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