13.10.2025 - 8.18 Bebauungsplan Nr. 73.1 - Riemserort/ Rügenblick...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

behandelt unter TOP 8.17

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung haben Herr von Malottki, Frau Hübner und Frau Schmidt ihre Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 73.1  Riemserort/ Rügenblick – wie folgt:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 73.1 – Riemser Ort/ Rügenblick –, Beschluss-Nr. B446-29/02 vom 28.02.2002 (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 2), wird die Plangrenze wie in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) beschlossen. Neues Ziel der Planung ist gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Sicherung und Erweiterung des gewerblichen Standorts, die Schaffung eines Küstenweges entlang des Greifswalder Boddens und die Sicherung des Vereinsheims des örtlichen Fußballvereins.
  2. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
  3. Die Änderung des Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Mit dem Investor ist vor Rechtskraft des Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

0

0