13.10.2025 - 8.18 Bebauungsplan Nr. 73.1 - Riemserort/ Rügenblick...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.18
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 13.10.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 60.2 Stadtbauamt/Abteilung Stadtentwicklung/Untere Denkmalschutzbehörde
- Zuständigkeit:
- ungeändert beschlossen
Beratung
behandelt unter TOP 8.17
Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Bei der Abstimmung haben Herr von Malottki, Frau Hübner und Frau Schmidt ihre Stimme nicht abgegeben.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 73.1 – Riemserort/ Rügenblick – wie folgt:
- In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 73.1 – Riemser Ort/ Rügenblick –, Beschluss-Nr. B446-29/02 vom 28.02.2002 (Abgrenzung gem. Plan der Anlage 2), wird die Plangrenze wie in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) beschlossen. Neues Ziel der Planung ist gem. § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Sicherung und Erweiterung des gewerblichen Standorts, die Schaffung eines Küstenweges entlang des Greifswalder Boddens und die Sicherung des Vereinsheims des örtlichen Fußballvereins.
- Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
- Die Änderung des Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit dem Investor ist vor Rechtskraft des Bebauungsplans ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
387,4 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
216,6 kB
|
