13.10.2025 - 8.19 33. Änderung des Flächennutzungsplans der Unive...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

behandelt unter TOP 8.17

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr von Malottki seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplans wie folgt:

 

  1. Für das Gebiet südwestlich der Straße Boddenblick sowie östlich und nördlich der Gristower Wiek des Greifswalder Boddens soll gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden, um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 BauGB zu entsprechen. Die 33. Änderung des FNPs soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 121 – Insel Riems/ Südwestlich Straße Boddenblick – erfolgen. Ziel ist es, die bisherigen Darstellungen des FNPs (Anlage 1) zu ändern und eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Feuerwehr darzustellen.
  2. Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
  3. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

0