13.10.2025 - 8.20 Bebauungsplan Nr. 121 – Insel Riems/ Südwestlic...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

behandelt unter TOP 8.17

 

Es erklärt sich kein Mitglied der Bürgerschaft vom Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V betroffen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr von Malottki seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 121 – Insel Riems/ Südwestlich Straße Boddenblick - wie folgt:

 

  1. Für das Gebiet südwestlich der Straße Boddenblick auf der Insel Riems soll gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in dem gekennzeichneten Bereich (Abgrenzung gemäß Plan der Anlage 1) ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Sicherung eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr gemäß Beschluss-Nr. BV-V/08/0015.

  1. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

35

1

0

 

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Anlagen