13.10.2025 - 8.16 Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftr...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung hat Herr von Malottki seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Unter dem Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der 2. Änderung vom 13.06.2025 und 18.07.2025 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Übertragung von Aufgaben eines Aufgabenträgers nach § 3 Abs. 4 ÖPNVG M-V auf die Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Oberbürgermeister

 

  1. das kommunale Verkehrsunternehmen Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 auf der Grundlage von § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV direkt mit der Erbringung von Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an die Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) für den Leistungszeitraum 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2025, einschließlich erfolgter zwischenzeitlicher Änderungen (z.B. aufgrund des Beschlusses der Bürgerschaft BV-V/07/0465-01 vom 08.11.2021 über die Attraktivitätssteigerung des ÖPNV 2022+) zu beauftragen, um eine Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald im Jahr 2026 zu gewährleisten.

 

  1. die Vergabe von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr auf dem Stadtgebiet der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für den Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2036 an das kommunale Verkehrsunternehmen Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH vorzubereiten, indem die Verwaltung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die erforderlichen Vorinformationen zur beabsichtigten Vergabe bis zum 1. Januar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und der Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH erarbeitet.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

35

0

1

 

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Anlagen