10.11.2025 - 9.21 Überplanmäßige Aufwendung zur Finanzierung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.21
- Datum:
- Mo., 10.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 41.7 Amt für Bildung, Kultur und Sport/Schulverwaltung/Sportentwicklung/Jugend
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Herr Gau ist zur Abstimmung abwesend
Auf eine Einbringung wird verzichtet.
Herr Krüger erkundigt sich, welche Veränderungen im laufenden Prozess durch das Land stattgefunden haben, um zu diesem hohen Nachtrag zu gelangen.
Frau Stawinski informiert, dass es bereits zu Beginn des Jahres eine Gesetzesänderung gab, die erst nach dem 01.01.2025 bekannt wurde. In den Vorjahren gab es eine Pauschale pro Kind, ab 2025 werden die Kosten pro Kind mit einem prozentualen Ansatz in Höhe von 31,49 % berechnet. Die Kosten werden aufgrund der schwankenden Kinderzahlen jährlich variieren.
Herr Rappen bittet um die Zahlen für das Jahr 2026 und weist auf den Jahresabschluss der Hanse-Kinder hin, der einen Überschuss in Höhe von 750.000 EUR ausweist. Eine realistische Anpassung der Platzkosten ist in Zukunft erforderlich.
Frau Stawinski kann derzeit keine konkreten Zahlen vorlegen. Die voraussichtlichen Mehrkosten für das Jahr 2026 werden voraussichtlich denen in 2025 ähneln.
Herr Dr. Fassbinder weist darauf hin, dass die Finanzierungswege des KiföG M-V für Außenstehende etwas undurchsichtig sind. Im Rahmen von Verhandlungen des Städte- und Gemeindetages im Zuge des Landeshaushaltsbegleitgesetzes wird angestrebt, in diesem Bereich für mehr Transparenz zu sorgen.
Herr Dr. Valentin bittet um die Prüfung der Auslastung der Einrichtungen in den kommenden Jahren.
Herr Krüger bittet um Prüfung der Angemessenheit der Platzkosten. Diese sollten kostendeckend berechnet sein (keine Gewinnerzielung). Es wird empfohlen, Verhandlungen mit dem Landkreis zu initiieren und dabei einen überarbeiteten Wirtschaftsplan sowie eine aktualisierte Berechnung der Platzkosten vorzulegen.
