17.11.2025 - 6.8 Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beratung
Es erfolgt eine gemeinsame Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 6.8 bis 6.11.
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft die Tagesordnungspunkte auf.
Herr Al-Khouri bringt die Beschlussvorlage „Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes“ (BV-P-ö/08/0165-01) der Bürgerschaftsfraktion Christlich Demokratisch Konservative ein.
Herr Dr. Valentin bringt die Beschlussvorlagen „Haushaltskonsolidierung verwaltungstechnisch umsetzen!“ (BV-P-ö/08/0166) und „Greifswald stabilisiert sich handlungsfähig - Stufenplan für Haushalt und Kredite“ (BV-P-ö/08/0175-01) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft ein.
Herr Dr. Meyer bringt die Beschlussvorlage „Haushaltskonsolidierung nachhaltig denken“ (BV-P-ö/08/0182-02) der Mitglieder der Bürgerschaft Herrn Dr. Meyer, Herrn Burmeister und Frau Schmidt ein.
Herr Herbst
. weist darauf hin, dass es einen genehmigten Haushalt für 2025 und für 2026 – vorbehaltlich der heute beschlossenen Änderungen – gebe. Für den Haushalt 2027/2028 sei bereits ein Haushaltssicherungskonzept angekündigt worden, sodass es der Vorlagen zu diesem Thema nicht bedürfe.
. informiert, dass die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke die Beschlussvorlage „Haushaltskonsolidierung nachhaltig denken“ (BV-P-ö/08/0182-02) der Mitglieder der Bürgerschaft Herrn Dr. Meyer, Herrn Burmeister und Frau Schmidt ablehnen werde. Die Verwaltung verfüge über ausreichend Kompetenz, Vorschläge für den Haushalt zu erarbeiten und die Politik könne sehr gut mit den Vorschlägen umgehen, sodass es keine externe Begutachtung erfordere.
Die Beschlussvorlagen „Haushaltskonsolidierung verwaltungstechnisch umsetzen!“ (BV-P-ö/08/0166) und „Greifswald stabilisiert sich handlungsfähig - Stufenplan für Haushalt und Kredite“ (BV-P-ö/08/0175-01) der AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft werde die Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke ebenfalls ablehnen.
Herr Burmeister
. teilt mit, dass die Fraktion "Gemeinsam für Greifswald" der Meinung sei, dass die Stadt einen Plan für die nächsten Jahre hinsichtlich des Haushalts benötige. Ein Haushaltssicherungskonzept solle die nächsten Schritte festhalten.
. hält es für schwierig, dass die Verwaltung von innen heraus, Kürzungen beispielsweise beim Personal vorbringen könne. Daher sei ein externes Gutachten sinnvoll.
. sieht den finanziellen Ansatz der Verwaltung für die Umsetzung des Vorhabens als viel zu hoch an.
Der Haushalt müsse grundlegend geprüft werden und nicht in einzelnen Teilen reduziert werden.
Der Oberbürgermeister
. sagt, dass es eine grundsätzliche Frage sei, wie mit solchen Haushaltssituationen umgegangen werden solle.
. macht deutlich, dass äußere Einflüsse, wie beispielsweise die Kreisumlage, nicht in dem Einflussbereich der Stadt oder des Landkreises lägen. Aufgrund dessen sollten jedoch nicht Leistungen abgebaut werden. Mögliche Leistungskürzungen beständen lediglich im Kultur-, Sport- und Bildungsbereich, da sich andere Dienstleistungen im übertragenen Wirkungskreis befänden.
Leider habe sich in den vergangenen Jahren erwiesen, dass die Digitalisierung keine Kosten einspare sondern verursache – u. a. durch zusätzliches Personal oder Lizenzen.
Externe Organisationsuntersuchungen seien bereits gezielt eingesetzt worden. Das Ergebnis dabei sei jedoch oftmals, dass Personal fehle.
. schätzt ein, dass sowohl die Politik als auch die Verwaltung die Punkte kenne, an denen Einsparungen möglich seien. Diese müssten politisch bewertet werden.
Ein externes Gutachten koste mindestens 750 TEUR, so wie es die Verwaltung ursprünglich angegeben habe.
. hält diese Ausgabe für verschwendetes Geld.
. stellt klar, dass das Haushaltssicherungskonzept gesetzlich geregelt sei. Sofern eine bestimmte Summe nicht erreicht werde, müsse die Verwaltung entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Frau Socher
. ergänzt die Aussage des Oberbürgermeisters, dass ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt werden müsse, wenn der Haushalt nicht mehr ausgeglichen werden könne. Gleichzeitig müsse ein Zeitraum aufgezeigt werden, wann dies wieder möglich sei.
. zeigt auf, dass keine genaue Bezifferung der Einnahmen und Ausgaben möglich sei, sodass die Verwaltung oftmals Schätzungen anstellen müsse. Es gebe ein strukturelles Finanzierungsproblem – nicht nur in Greifswald.
. spricht sich gegen ein extern erarbeitetes Gutachten aus.
Herr Rappen
. erinnert daran, dass die Bürgerschaft mit dem Änderungsantrag „Änderungsantrag zur Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 2025/2026
Antrag zur Vorlage BV-V/08/0043“ (BV-V/08/0043-17) bereits beschlossen habe, dass die Verwaltung Maßnahmen zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung zu erarbeiten habe. Daher seien die diesbezüglichen Vorlagen überflüssig.
Dennoch hege die CDU-Bürgerschaftsfraktion Greifswald durchaus Sympathie für den Antrag von Herrn Dr. Meyer, Herrn Burmeister und Frau Schmidt, da ein Blick von außen oft hilfreich sei.
Herr Hübner
. sagt, dass die Fraktion Alternative Liste*Tierschutz*PARTEI die Beauftragung eines externen Gutachtens nicht unterstützen könne. Allerdings könnten politische Schwerpunkte gesetzt werden, um das Haushaltssicherungskonzept und den Haushalt dahingehend zu steuern.
. stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Aussprache.
Es gibt eine formale Gegenrede.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Aussprache abstimmen:
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Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
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16 |
21 |
2 |
Frau Damm
. teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich einer Überprüfung von außen zustimme – jedoch nur für Teilbereiche. Sollte die gesamte Verwaltung überprüft werden, seien die Kapazitäten sehr lange gebunden, um dem externen Begutachter Daten zuzuarbeiten.
Daher lehne die Fraktion alle ausstehenden Beschlussvorlagen ab.
Herr König
. empfindet es als sehr zeitaufwendig, den Haushalt in Gänze zu durchsteigen, um vernünftige Haushaltsvorschläge einbringen zu können.
. kritisiert in diesem Zusammenhang, dass der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen oftmals Vorlagen nicht abstimme und somit kein klares Signal an die Bürgerschaft gebe. Die bürgerschaftlichen Gremien sollten aus seiner Sicht hier besser arbeiten.
. schlägt vor, dass der Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen eine konkrete Aufgabenstellung sowie einzelne Bereiche für eine externe Überprüfung definiere. Diese Arbeit könnte gegebenenfalls in einem Unterausschuss erfolgen.
Herr Heil
. ist der Meinung, dass die Zahlen, die ein externer Gutachter benötige, bereits in der Verwaltung vorliegen müssten. Daher sei die Bindung von Kapazitäten für ihn kein Argument.
. hält den Vorschlag, eine externe Begutachtung für einen Teilbereich vorzunehmen, für nicht sinnvoll.
Der Oberbürgermeister
. bestätigt, dass die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses und die Zuarbeit der Daten an ein externes Unternehmen enorme Kapazitäten der Stadt binde, die an anderer Stelle fehlen.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt die rechtsaufsichtliche Entscheidung des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern vom 15. April 2025 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) gemäß § 49 Abs. 2 i. V. m. § 73 Kommunalverfassung M-V zeitnah zu erarbeiten und der
Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Erarbeitung insbesondere:
- mehrere realistische Konsolidierungsszenarien (z. B. mit unterschiedlichen Einspar- und Einnahmeansätzen) darzustellen,
- die Auswirkungen auf Pflicht-, freiwillige und investive Aufgaben transparent zu benennen,
- Vorschläge zur Priorisierung kommunaler Leistungen zu unterbreiten,
- die sozialen, kulturellen und strukturellen Folgen der einzelnen Maßnahmen zu bewerten,
- eine langfristige Strategie zur Personal- und Organisationsentwicklung, einschließlich einer systematischen Überprüfung der Aufgabenwahrnehmung sowie Maßnahmen zur Modernisierung der Verwaltungsorganisation und -abläufe unter Nutzung moderner Technologien, einzubeziehen, und
- der Bürgerschaft regelmäßig (vierteljährlich) über den Stand der Erarbeitung und Umsetzung zu b erichten; Ziel ist es, ein tragfähiges und nachhaltiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen, das bis zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028 vorliegt.
Sollte sich im Verlauf der Erarbeitung zeigen, dass zur Sicherstellung der fachlichen Qualität, Neutralität oder Beschleunigung des Prozesses externe Unterstützung erforderlich ist, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete kommunale Beratungsagenturen zu prüfen und bei Bedarf ein Verfahren zur externen Beauftragung vorzubereiten. Eine tatsächliche Beauftragung erfolgt erst nach erneuter Befassung und Beschlussfassung durch die Bürgerschaft.
