10.11.2025 - 11.4 Sanierung Volksstadion - Teilnahme am Projektau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.4
- Datum:
- Mo., 10.11.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Dezernat II, Bauwesen, Umwelt, Bürgerservice und Brandschutz
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Hinweis von Frau Dr. Schwenke:
- Sie erinnert daran, warum sie darum gebeten hat, die Vorlage erneut vorzulegen.
- Hintergrund war die intensive Diskussion um die notwendige Sanierung am Dubnaring.
- Dabei kam das Programm Sanierung kommunaler Sportstätten erneut ins Gespräch, und der Ausschuss hatte die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob eine Antragstellung möglich sei.
- Nun liege überraschend eine Vorlage zum Volksstadion auf dem Tisch, die ursprünglich nur im Finanzausschuss beraten werden sollte.
- Der Sportausschuss solle hierzu ebenfalls Stellung nehmen, da weiterhin der Beschluss gelte, das Projekt in das Programm „Soziale Stadt“ einzubeziehen.
- Gerüchteweise habe es Hinweise gegeben, dass das Innenministerium dem nicht abgeneigt sei.
- Daher müsse der Ausschuss den aktuellen Sachstand erhalten.
- Fördermittel sowie Bundesmittel zu nutzen sei grundsätzlich sinnvoll.
Nachfrage von Frau Dr. Schwenke an Herrn Lerm:
- Sie fragt, weshalb das Programm im Zusammenhang mit dem Dubnaring nicht mehr in der Vorlage auftauche.
- Ursprünglich sei angedacht gewesen, dieses Programm für die Sanierung des Dubnaring zu nutzen.
- Darüber hinaus gebe es die Information, dass das Innenministerium offenbar nicht abgeneigt sei, das Volksstadion in das Programm Soziale Stadt aufzunehmen.
Stellungnahme der Verwaltung – Herr Lerm
- Es gehe vorerst um die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“.
- Es bestehe hoher Zeitdruck, da die Projektskizze bis zum 15. Januar 2026 eingereicht sein müsse.
- Eine intensive inhaltliche Projektentwicklung sei in der Kürze der Zeit kaum möglich.
- Für das Volksstadion liege bereits ein Bauantrag sowie eine Sportentwicklungskonzeption vor – deshalb habe die Verwaltung entschieden, zunächst das Volksstadion einzureichen, da man hier am weitesten sei.
- Die Fördermittel würden voraussichtlich nicht ausreichen, um das gesamte Areal abzudecken; das Projekt müsse möglicherweise in Teilabschnitten umgesetzt werden.
- Eine finale Abstimmung mit den Städtebaufördermitteln stehe noch aus.
- Für eine notleidende Kommune betrage der Eigenanteil 25 %. Bei geschätzten 10,5–10,6 Mio. Euro Projektkosten läge der städtische Anteil bei ca. 8 Mio. Euro.
- Parallel arbeite die Verwaltung an der Vorbereitung der Unterlagen für weitere neue Förderkulissen.
- Die Vorlage sei noch nicht entscheidungsreif; Formulierungen und Korrekturen stünden noch aus.
- Ziel sei, die Vorlage in der Dezembersitzung der Bürgerschaft einzubringen.
- Man sei auf einem guten Weg, dass das Innenministerium das Projekt in die Städtebauförderung aufnimmt.
- Er bittet um Zustimmung zur Teilnahme am Programm (Interessenbekundung).
Nachfrage von Herrn Barsch
- Er fragt, ob die im Beschluss der Bürgerschaft angeordnete Prüfung der Sanierung des Dubnaring im Rahmen der „Sportmilliarde“ zum Ergebnis geführt habe, dass eine Antragstellung zeitlich nicht möglich sei.
- Bedeutet dies, dass die Stadt keinen Antrag für den Dubnaring stellt – oder ist eine Doppelstrategie möglich?
Antwort von Herrn Lerm:
- Die Fördertranche der „Sportmilliarde“ wurde auf drei Haushaltsjahre (2026–2028) verteilt (insgesamt 333 Mio. €).
- Die Verwaltung habe sich bislang für das Volksstadion entschieden, da es am weitesten vorbereitet sei.
- Eine spätere Antragstellung für den Dubnaring sei jedoch nicht ausgeschlossen.
Ergänzende Ausführungen von Herrn Hollandt
-
Es gebe zusätzlich das Sondervermögen des Bundes, aus dem Mecklenburg-Vorpommern ca. 1,9 Mrd. Euro erhalte.
- Davon fließen 600 Mio. Euro in Bildung und 500 Mio. Euro in Schulen.
- Da es sich beim Dubnaring um eine Schulsportfläche handele, könne diese darüber mitfinanziert werden.
- Darüber hinaus verfüge das Land über ein eigenes Sondervermögen von rund 100–150 Mio. Euro für Sport und Kultur – auch hier könnte der Dubnaring berücksichtigt werden.
- Das Land habe die Kommunen aufgefordert, geeignete Projekte zu melden, die ggf. vom Bund nach Kriterien ausgewählt werden.
- Problematisch sei, dass die klassische Landes-Sportförderung für größere Kommunen derzeit nicht verfügbar sei.
- Die ELA-Förderung umfasse zwar 12,6 Mrd. Euro, sei aber für die Stadt nicht zugänglich, da diese nicht ELA-berechtigt sei.
- Das Ministerium habe die Stadt konkret gefragt, ob sie ein vorbereitbares Projekt habe, das kurzfristig präsentiert werden könne.
- Es sollten Projekte sein, die überregional bedeutsam sind – daher eigne sich das Volksstadion besonders.
- In der Städtebauförderung werde der Hochbau betrachtet, in der Sportmilliarde die Sportfläche.
- Ziel sei eine möglichst multifunktionale Planung, um mehrere Förderprogramme parallel oder nacheinander nutzen zu können.
