10.11.2025 - 9.25 Haushaltskonsolidierung nachhaltig denken

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

Herr Al-Khouri schlägt vor, die TOP 9.25 und 9.28 gemeinsam zu beraten und dann einzeln zu beschließen.

 

Herr Jaap bringt die Vorlage ein.

 

Herr Dr. Kerath äußert Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines weiteren Gutachtens. Für die Erstellung von Gutachten entstehen hohe Kosten.

 

Herr Dr. Fassbinder hat Bedenken bezüglich der Erstellung von Gutachten und weist darauf hin, dass bereits umfassende Kenntnisse von relevanten Gutachten (sowohl eigener als auch anderer Kommunen) vorliegen. Die Verwaltung ist für die Zuarbeit zur Erstellung der Gutachten verantwortlich und trägt dabei den gesamten Arbeitsaufwand. In diesem Zusammenhang wird auf die Subventionsliste im Haushalt verwiesen, die Einsparpotenzial birgt.

 

Frau Damm erläutert, dass im Rahmen eines Prüfauftrages konkrete Bereiche geprüft und dabei die anfallenden Kosten ermittelt werden könnten. Eine pauschale Prüfung ist mit hohen Kosten verbunden und kann zu unvorhergesehenen Ergebnissen führen.

 

Herr Evers weist darauf hin, dass die alten Gutachten der Verwaltung ausgewertet werden sollten und hinterfragt, ob dies bereits geschehen ist.

Frau Stawinski erklärt, dass dies nicht erfolgt sei, da im Jahr 2025 kein Haushaltssicherungskonzept (HSK) notwendig war. Das HSK wird im Jahr 2026 erarbeitet. In diesem Zuge werden die alten Konzepte und Vorschläge aufgegriffen und geprüft. Die UHGW steht in engem Kontakt mit anderen Kommunen, die derzeit an der Erstellung eines HSK arbeiten. Ziel ist es, neue und innovative Ideen in den Prozess einzubringen und eine umfassende Zusammenarbeit zu fördern. Bei einer externen Begleitung wird die Arbeit in großem Maße von der Verwaltung geleistet.

 

Herr Rappen begrüßt den Vorschlag zur Einholung eines externen Gutachtens und erhofft sich damit neue Impulse.

Frau Stawinski erläutert die Kosten der Gutachten. Die großen kreisangehörigen sowie kreisfreien Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern wurden hinsichtlich etwaiger Erfahrungen angefragt (externe Erstellung von Haushaltssicherungskonzept, Personalentwicklungskonzept und Digitalisierungskonzept). Grundsätzlich raten diese davon ab, konnten jedoch keine konkreten Angaben zu etwaigen Kosten treffen. Der gewählte Bedarf ist pauschal mit 250.000 EUR pro Konzept angesetzt.

 

Herr Krüger präferiert die Verwendung der finanziellen Mittel für freiwillige Leistungen anstelle der Erstellung von Gutachten. Die Verwaltung sollte eine selbstkritische Prüfung der einzelnen Bereiche vornehmen, um Einsparpotenziale zu identifizieren.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

6

2