08.12.2025 - 9.19 Jahresabschluss 2019 - Städtebauliches Sonderve...

Zuständigkeit:
Einzelabstimmung
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Beratung

behandelt unter TOP 9.16

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

  1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "192 - Wieck Ortskern" für das Haushaltsjahr 2019 festzustellen,
  2. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

36

0

0

Punkt 2

36

0

0

 

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Anlagen