21.01.2026 - 9.2 Greifswald stark & solidarisch - Grundsteuer C

Zuständigkeit:
nicht abstimmungsfähig
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Beratung

Der Geschäftsführer der GMG verlässt die Sitzung um 19:01 Uhr.

 

Frau Hübner stellt die Beschlussvorlage vor und bittet die Verwaltung, zu prüfen, in welcher Höhe der Hebesatz angemessen wäre. Frau Wolter fragt, inwiefern bei der Erarbeitung der Vorlage bereits recherchiert wurde, ob es überhaupt relevante Grundstücke gäbe, für die eine solche Steuer erhoben werden könnte. Frau Stawinski berichtet, dass in der Tat Grundstücke existieren, die von dieser Steuer betroffen wären, das Stadtbauamt ermittelt, wie viele es genau sind.

 

Herr Berg äußert die Meinung, dass die Stadt kein Einnahmenproblem, sondern nur ein Ausgabenproblem hätte. Frau Stawinski betont die Steuerfunktion der potentiellen neuen Steuer, Grundstücke sollen nicht aus Spekulationsmotiven brach liegen, sondern schneller bebaut werden sowie Baumaßnahmen nicht verschleppt werden. Herr Ziola spricht für seine Fraktion und ist grundsätzlich gegen eine neue Steuer. Er findet, das sollte eher mit Verträgen geregelt werden. Herr Rappen schließt sich dem an und meint, es würden nur Einnahmen in der Vorlage erwähnt werden. Außerdem sollte der Arbeitsaufwand erspart werden. Frau Stawinski erklärt, die Steuerfunktion wird im zweiten Absatz der Sachdarstellung erläutert. Die Stadt hat nicht nur ein reines Ausgabenproblem, es müssen immer auch die Einnahmen betrachtet werden. Zudem wurde der Stadt vom Innenministerium auferlegt, Steuern zu erhöhen oder neu einzuführen. Herr Richter betont, dass auch dies in der Sachdarstellung erklärt wird. Herr Berg fragt, ob es einen neuen Bericht vom Innenministerium gibt und gibt zu bedenken, dass mehr Einnahmen durch erhöhten Arbeitsaufwand auch mehr Ausgaben generieren. Frau Stawinski erklärt, dass ohnehin bereits für jedes Grundstück eine Bemessung nach Grundsteuer A und B existiert, sodass für die Grundsteuer C kein weiterer Arbeitsaufwand entsteht. Es wird auch niemand neu eingestellt für die Bearbeitung, sondern nur ein anderer Bescheid gedruckt. Es kam kein neues Schreiben vom Innenministerium, Grundlage ist die Genehmigung zum Haushalt 2025/2026.

 

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Ergebnis:

 

Nicht abstimmungsfähig

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