19.01.2026 - 10.5 Bezahlbarer Wohnraum für Auszubildende im Zusam...

Zuständigkeit:
ungeändert zugestimmt
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Beratung

Herr Barsch informiert, dass die detaillierte Debatte im Bauausschuss erfolgen und auf eine umfassende Einbringung hier daher verzichtet wird. Im Kern gehe es darum, Daten zu erheben, wie die Situation von Auszubildenden bei der Wohnraumsuche sei. Aus Kreisen der regionalen Wirtschaft kamen Hinweise, dass die Unterbringung teilweise schwierig und das VCH-Hotel voll sei. Wenn das neue Regionale Berufliche Bildungszentrum kommt, sei es Aufgabe der Stadt zu klären, ob und wie Unterstützung erfolgen könne.

 

Frau Horn begrüßt die Auseinandersetzung mit dem Thema. Sie weist darauf hin, dass eine Unterscheidung wichtig sei zwischen den Auszubildenden, die lediglich für kurze Zeiträume während des Besuchs der Berufsschule eine Unterkunft benötigen und denjenigen, die für die gesamte Dauer der Ausbildung nach Greifswald ziehen. Sie appelliert an Betriebe, flexibler zu werden und z. B. Möglichkeiten der Unterbringung mehrerer Auszubildenden in einer Ferienwohnung zu ermöglichen. Momentan scheuen sich einige Unternehmen, diese vorzufinanzieren, weil sie Sorge haben, dass andere Unternehmen oder Azubis anderer Unternehmen nicht ihre anteiligen Kosten erstatten. Hier gebe es noch Potenzial, das die Betriebe mehr ausschöpfen sollten.

 

Herr Weber begrüßt die Vorlage und erfragt die Zuständigkeit für die Wohnraumbeschaffung.

Herr Barsch erklärt, dass die formale Zuständigkeit beim Landkreis liegt. Unabhängig davon sollte die Stadt einen Beitrag leisten.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

2