19.01.2026 - 10.6 Neufassung der Satzung des Frauenbeirats

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Beratung

Frau Dr. Schwenke weist darauf hin, dass heute einige Frauen anwesend sind, die sich um eine Wiederbelebung des Frauenbeirats bemühen und erfragt, ob diese sich an der Diskussion beteiligen dürfen. Das Rederecht wird einstimmig durch den Ausschuss erteilt. Frau Dr. Schwenke weist darauf hin, dass der Entwurf der Verwaltung als Diskussionsgrundlage verstanden werden sollte und die Fraktionen sich damit noch näher auseinandersetzen werden.

 

Herr Dietrich bringt die Vorlage ein und weist darauf hin, dass der Sitzungszyklus aufgrund der Winterferien leider sehr lang ist und sich daher die Kurzfristigkeit der Vorlage ergeben habe. Das Präsidium hat am 05.12.2025 der Kanzlei der Bürgerschaft den Auftrag erteilt, einen Entwurf für den ersten Sitzungszyklus vorzulegen. Mitgewirkt haben die Gleichstellungsbeauftragte, das Rechtsamt und die Präsidentin. Darüber hinaus wurde Feedback eingeholt von den Frauen, die sich für eine Wiederbelebung einsetzen. Die Neufassung der Satzung von 2016 ist aufgrund der Modernisierung der Kommunalverfassung erforderlich, insbesondere das Rede- und Antragsrecht soll aufgenommen werden. Außerdem wurden mehr Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Stadt aufgenommen. Eine neue Satzung ist auch deshalb erforderlich, weil der Frauenbeirat seit etwa 2020 inaktiv ist. Die eigentliche Wahlperiode ist lange abgelaufen, daher besteht derzeit keine Zusammensetzung. Der Entwurf der Wahlordnung ist der am stärksten geänderte Bestandteil. Eine Direktwahl kommt aus logistischen und kostentechnischen Gründen nicht in Betracht. Bisher wurde der Frauenbeirat durch ein Frauenforum gewählt, dessen Form und Zusammensetzung nicht klar genug definiert war. Der Vorschlag zum Wahlverfahren soll als Diskussionsgrundlage dienen, Vorschläge aus den Fraktionen werden gern aufgenommen und eingearbeitet. Herr Dietrich weist abschließend darauf hin, dass der Satzungsentwurf an einigen Stellen noch konkretisiert werden muss, z. B. hinsichtlich des klaren Vorsitzes aufgrund der Rechte aus der Kommunalverfassung M-V. Diese Änderungen werden noch seitens der Verwaltung eingearbeitet.

 

Herr Sieder begrüßt, dass es mit der Wiederbelebung voran geht. In der Präambel wird Bezug auf das SBGG genommen – dieser Bezug erschließt sich ihm nicht. In § 2 Absatz 1 heißt es, dass die Mitglieder der Bürgerschaft und deren Gremien nicht Mitglieder im Frauenbeirat sein dürfen. Die Gremien sollten präzisiert werden. Bei der Wahlordnung sieht er es kritisch, die Zahl der potenziellen Bewerberinnen zu deckeln, insbesondere mit der Kopplung, dass bei mehr eingereichten Vorschlägen eine Deckelung nach Eingangsdatum erfolgen solle. Hier befürchtet er ein zu großes Potenzial an Manipulationsmöglichkeiten im Wahlverfahren. Die Wahlordnung ist daher aus seiner Sicht momentan nicht zustimmungsfähig.

 

Frau Horn dankt für die Einbringung, kritisiert aber eine mangelnde Einbindung der Frauen, die sich seit Monaten für eine Wiederbelebung engagieren. Sie schlägt vor, dass keine völlig neue Satzung beschlossen wird, sondern die bestehende nur an den Stellen überarbeitet wird, wo es erforderlich ist, da in der alten Satzung viele Aspekte drin sind, die gut funktioniert haben. Frau Horn sieht aufgrund der anstehenden Landtagswahl Zeitdruck, Satzung und Wahlordnung zu beschließen. Der Frauenbeirat biete politische Partizipation für Frauen und schaffe Räume für Austausch und Information. Je schneller die Satzung und Wahlordnung beschlossen werden kann, desto schneller können die engagierten Frauen ins Arbeiten kommen.

 

Frau Terodde dankt für das Rederecht. Sie spricht heute im Namen von mehreren engagierten Frauen, die sich für eine Wiederbelebung des Beirats einsetzen und stimmt den Ausführungen von Herrn Sieder und Frau Horn zu. Die bisherige Satzung sieht sie als effektive und gute Grundlage auch für einen neuen Frauenbeirat. Sie führt aus, dass aus ihrer Sicht kein neues Wahlverfahren nötig sei, sondern eine deutliche Definition und Konkretisierung des Frauenforums. Zur Satzung hat sie folgende Anmerkungen:

  • Die Aufnahme des Rede- und Antragsrechtes in § 4 Absatz 3 wird positiv gesehen.
  • Die in § 4 ff. geregelte, sehr konkrete Unterstützung durch die Stadt wird als sehr wertvoll wahrgenommen.
  • Der in § 3 Absatz 1 benannte Altersunterschied der Sprecherinnen sei nicht zielführend, um die gewünschte Diversität zu erreichen. Für Diversität gebe es viele Merkmale, das Merkmal Alter als einziges zu benennen und einzufordern, sei problematisch.

Frau Terodde kritisiert die Kurzfristigkeit der Vorlage. Sie habe die letzten Tage damit zugebracht, diese durchzuarbeiten und ist froh, ihre Anmerkungen hier heute im Namen der Frauengruppe vortragen zu können. Ein Beirat ist laut ihrer Definition ein unabhängiges Gremium von Expertinnen und Experten zu einem bestimmten Thema in beratender Funktion. Der Frauenbeirat bestehe aus unabhängigen Expertinnen, die sich mit Gleichstellung und verwandten Themen auskennen und soll die Bürgerschaft dazu beraten. Aus demokratietheoretischen Gründen sieht sie die Regelung in § 2 Absatz 1 daher kritisch, dass die Bürgerschaft den Frauenbeirat wählen soll. Die anderen Beiräte der Stadt werden jeweils durch ihre Zielgruppen gewählt. Frau Terodde weist daher darauf hin, dass der Frauenbeirat auch durch Frauen gewählt werden sollte und damit eine Gleichbehandlung mit den anderen Beiräten erfolgt. Der konkrete Vorschlag sieht wie folgt aus:

  • Das Frauenforum muss deutlicher definiert werden.
  • Das Frauenforum müsste durch öffentliche Ausschreibung und unter konkreter Ansprache der Fraktionen und Ortsteilvertretungen einberufen werden.
  • Es soll darum geworben werden, dass sich Frauen für eine Mitwirkung im Frauenbeirat bewerben aufgrund einer klar definierten Ausschreibung und mit Diversitätskriterien.
  • Beim Frauenforum können dann alle Frauen, die sich als Bürgerinnen der Stadt Greifswald ausweisen, per Direktwahl den Frauenbeirat wählen. Die Frauen, die sich beworben haben, können sich vorher im Frauenforum vorstellen.

Frau Terodde bietet an, dass die aktiven Frauen gern im weiteren Prozess mitwirken und an einer modifizierten Fassung, vor allem der Wahlordnung, mitarbeiten.

 

Frau Dr. Schwenke dankt für die Ausführungen und betont, dass der Entwurf als Aufschlag zu verstehen sei und die Diskussion innerhalb der Fraktionen und mit den Frauen, die mitwirken wollen, sowie mit der Verwaltung nun beginnen kann. Der Entwurf sei dabei eine gute Grundlage, an der ganz konkret weitergearbeitet werden kann.

 

Herr Dietrich weist darauf hin, dass eine Beteiligung der Frauen durch die Gleichstellungsbeauftragte durchaus erfolgt sei. Er begrüßt, dass Frau Terodde heute Anmerkungen vorgetragen hat und betont, dass die Verwaltung den Entwurf explizit als Diskussionsgrundlage erstellt habe und offen für Änderungen sei. Er geht auf die Nachfrage zur Deckelung der Wahlvorschläge in der Wahlordnung ein. Hintergrund war die Überlegung, dass nicht zu viele Vorschläge direkt zur Wahl in die Bürgerschaft gegeben werden. Hier ist nach den Hinweisen aus dem Ausschuss eine Änderung erforderlich.

 

Herr Schreiber berichtet, dass die Vorlage durch den Zeitdruck der gewünschten Einbringung im ersten Gremienlauf des Jahres noch ein Arbeitspapier sei. So habe er erst heute mit Herrn Dietrich das hier schon im Ausschuss angesprochene Windhundprinzip sowie die Doppelspitze besprechen können. Eine Nachsteuerung ist erforderlich. Den vorliegenden Entwurf sieht er als gute Grundlage, an der sich abgearbeitet werden könne. Die Ideen von heute sind sehr wertvoll und alle Vorschläge sollten offen in den Fraktionen und Interessengruppen diskutiert werden. Die Verwaltung ist offen für Diskussionen und begleitet nach Möglichkeit mit rechtlicher Beratung.

 

Frau Dr. Schwenke fasst zusammen, dass Einigkeit darüber besteht, dass der vorliegende Verwaltungsentwurf ein Startpunkt für eine überarbeitete Satzung und Wahlordnung darstellt, bei der sich alle, die es möchten, sich beteiligen können. Ziel sollte es sein, bei der Bürgerschaft eine Satzung und Wahlordnung zu verabschieden. Sie fordert alle Fraktionen auf, sich einzubringen und selbstständig das Gespräch zu suchen.

 

Frau Nehmzow merkt an, dass keine Vergleichbarkeit mit dem Kinder- und Jugendbeirat gegeben sei, dass die Mitglieder im Beirat keine Bürgerschaftsmitglieder sein können. Außerdem fragt sie nach, welche Expertise gewünscht ist, um im Frauenbeirat Mitglied zu werden. Frau Terodde antwortet, dass nicht nur die Expertise ausreichend sei, als Frau mitzuwirken, sondern nur als Expertinnen im Bereich Gleichstellungsrecht und -konzepte.

 

Frau Dr. Schwenke ist optimistisch, dass ein demokratisches Wahlverfahren gefunden wird, welches auch keine Benachteiligung anderen Gremien gegenüber darstellt.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

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