02.03.2026 - 10.13 Jahresabschluss 2023 der Universitäts- und Hans...

Zuständigkeit:
Einzelabstimmung
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Beratung

behandelt unter TOP 10.12

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte der Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei den Abstimmungen zu Punkt 1 und 2 hat Herr König seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

 

  1.      gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2023 festzustellen.

 

  1.      gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2023 zu erteilen.

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

35

0

4

Punkt 2

34

0

5

 

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Anlagen