02.03.2026 - 10.10 Abrechnung der Zuwendung an die SPD-Fraktion fü...

Zuständigkeit:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kerath, Frau Dr. Wölk, Herr Barsch und Herr von Malottki erklären sich gem. § 24 KV M-V vom Mitwirkungsverbot betroffen und begeben sich in den Zuschauerbereich.

 

Herr Heil bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Herr Al-Khouri

. ist der Meinung, dass es bei dieser Angelegenheit um die Glaubwürdigkeit und die Integrität sowie die Frage gehe, ob die Bürgerschaft die Ansprüche selbst erfülle, die sie auch anderen stelle. Die Bürgerschaft stehe im Dienst der Bevölkerung, welche Transparenz, Verantwortungsbewusstsein und Respekt vor Regeln erwarte.

. appelliert an die Mitglieder der Bürgerschaft, die Unzulässigkeit der Zahlung anzuerkennen und den Weg der Klage zu gehen, um das Vertrauen in die Demokratie zu stärken.

 

Herr König

. werde sich aufgrund der fehlenden Transparenz bei der Abstimmung enthalten.

. rät den Beteiligten, die Angelegenheit über eine Schiedsperson lösen zu lassen statt durch das Gericht.

 

Herr Kramer

. hält die Transparenz für gegeben.

. verstehe nicht, weshalb die ehemalige Fraktion das Geld nicht zurückgezahlt habe.

Solange keine Einzahlung erfolgt sei, müsse an dieser Beschlussvorlage festgehalten werden und gegebenenfalls der Klageweg bestritten werden.

 

Herr Heil

. weist aufgrund des Redebeitrags von Herrn König eingehend darauf hin, dass der Rechnungsprüfungsausschuss nichtöffentlich tage und es somit schwierig sei, alle Details mit der Öffentlichkeit zu teilen. Allerdings seien alle Fraktionen in diesem Ausschuss vertreten. Ein Schiedsverfahren sei für solche Fälle nicht vorgesehen.

 

Der Oberbürgermeister

. verdeutlicht, dass im ersten Schritt die Bürgerschaft entscheiden müsse, ob sie sich dem Votum des Rechnungsprüfungsausschusses, des Rechnungsprüfungsamtes und der Verwaltung anschließe und zustimme, dass die Gelder unrechtmäßig verausgabt worden seien. Im zweiten Schritt müsse entschieden werden, ob die Stadt, im Falle einer Nichtzahlung das Geld auf dem Klageweg einhole. Diese Entscheidung könne unterschiedliche Motivationen haben. Die Kosten-Nutzen-Frage aber auch eine Aussicht auf eine rechtssichere Klärung sollten in die Überlegungen einbezogen werden.

 

Frau Damm

. berichtet, dass sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses einig gewesen seien, dass 3 Monate vor der Wahl keine finanziellen Ausgaben für Social Media ausgegeben werden sollten. Andererseits sei deutlich gemacht worden, dass es keinen Rechtsanspruch gegen alte Fraktionen gebe. Somit gebe es bei einer Klage keinen Klagegegner.

 

Herr Ziola

. ist der Meinung, dass die finanziellen Mittel allein aus moralischen Gründen zurückzuzahlen seien.

. appelliert an die Fraktion, die Gelder ohne Gerichtsprozess zurückzuzahlen.

 

Herr Heil

. fragt, gegen wen die Klage gerichtet werde – die Fraktion oder die vertretende Person.

 

Herr Dr. Fassbinder

. antwortet, dass die Frage nach dem Rechtsnachfolger strittig sei. Auf der Ebene des Landes werde derzeit versucht, eine Lösung zu finden.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt

. einzeln über die Punkte des Änderungsantrages „Änderungsantrag zu: Abrechnung der Zuwendung an die SPD-Fraktion für die erste Abrechnungsperiode des Haushaltsjahres 2024 (Wahlperiode 2019-2024) Antrag zu BV-V/08/0259“ (BV-V/08/0259-01) abstimmen.

. über die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Bei der Abstimmung über Punkt 2 des Änderungsantrages hat Herr Moscinski seine Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt den Bericht über die Prüfung der Abrechnung der Zuwendung an die SPD-Fraktion (Wahlperiode 2019-2024) für die erste Abrechnungsperiode des Geschäftsjahres vom 01.01.-30.06.2024 zur Kenntnis. Sie erklärt die Verwendung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln durch die SPD-Fraktion (Wahlperiode 2019-2024) in dieser Abrechnungsperiode in Höhe von 1.320,00 EUR als nicht zulässig.

 

  1. 1Für den Fall, dass Nr. 1 mehrheitlich beschlossen wurde, wird der Oberbürgermeister nach erfolgloser Rückzahlungsaufforderung aufgefordert, als letztes Mittel den Klageweg zu beschreiten.

 

1 Änderungsantrag der Verwaltung

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

28

2

6