23.03.2026 - 11.1 Neufassung der Satzung des Frauenbeirats
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Datum:
- Mo., 23.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 01.0.1 Kanzlei der Bürgerschaft
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Frau Dr. Schwenke lobt die Beteiligung der engagierten Frauen bei dem Entwurf der Satzung des Frauenbeirates.
Herr Dietrich führt aus, dass der Frauenbeirat in der Hauptsatzung festgeschrieben sei, daher gebe es die Bemühungen, diesen zu reaktivieren. Die Punkte aus der letzten Sitzung wurden mitgenommen und seien bestmöglich beim neuen Entwurf berücksichtigt worden. Dazu habe ein reger Austausch mit den Beteiligten stattgefunden, um das neue Wahlverfahren, als Hauptkritikpunkt der letzten Sitzung, praktikabel zu gestalten. Es sollen alle Frauen über 16 Jahre wahlberechtigt sein und sich auch zur Wahl aufstellen können. Hierfür solle ein Termin mit 6 Monaten Vorlauf bekannt gegeben werden, an dem sich alle Wahlberechtigten treffen, um ihre Stimme abzugeben. Insgesamt sollen 13 Frauen gewählt werden.
Frau Schmidt fragt wo die Ausschreibung dazu erfolgen solle und warum die Wahl nicht mehr durch die Bürgerschaft stattfinden solle.
Herr Dietrich führt dazu aus, dass alle Frauen, die die bereits genannten Eigenschaften aufweisen und an dem Termin teilnehmen, das Wahlrecht haben sollen. Das Wahlverfahren habe sich geändert, da es von den beteiligten Frauen gewünscht und vom Ausschuss so beauftragt worden sei.
Frau Dr. Schwenke erläutert auf die ergänzende Nachfrage von Frau Schmidt, dass kein anderer Beirat durch die Bürgerschaft gewählt würde und dass dann diese Entscheidung mehrheitlich von Männern getroffen würde. Es sollen die Frauen unter sich entscheiden können.
Herr Dietrich ergänzt die Beantwortung der Frage von Frau Schmidt zu den Orten der Veröffentlichung, dass dies im Stadtblatt, auf den online Kanälen der Stadt und über die Gremien in unterschiedlichen Intervallen stattfinden solle. Hierdurch sei eine breite Öffentlichkeit erreichen.
Frau Schmidt fragt bezüglich einer Abschätzung, wie groß die Anzahl der Bewerberinnen ausfallen könne.
Herr Dietrich erläutert, dass prinzipiell alle Greifswalderinnen ab 16 Jahre teilnehmen könnten.
Herr Sieder geht auf das Wahlverfahren ein und erläutert, dass bestimmte Begrifflichkeiten vielleicht nicht optimal gewählt worden seien. Seine Fraktion könne dieser Vorlage grundsätzlich zustimmen und er sei gespannt auf das Ergebnis.
Frau Horn erklärt für ihre Fraktion grundsätzliche Kompromissbereitschaft bezüglich einiger Begriffe in der Satzung und erklärt, dass sich ihre Fraktion auch positiv zu der Vorlage verhalten werde.
Frau Dr. Schwenke sieht durch das neue Wahlverfahren die in der letzten Sitzung benannten Mängel behoben und sagt, dass ihre Fraktion auch der Vorlage zustimmen werde.
Herr Weber schlägt eine Mindestwahlbeteiligung vor.
Frau Terodde wird das Rederecht zu diesen Punkt eingeräumt und sie erklärt, dass es kein Quorum in einem anderen Beirat gebe.
Herr Weber sieht ein Quorum als Kennzahl für der Legimitation eines Gremiums an und bittet um eine Trendabstimmung zu dieser Variante.
Frau Dr. Schwenke sagt ihm auf Nachfrage zur Änderung, dass die Fraktion einen Änderungsantrag zur Bürgerschaftssitzung einbringen könne.
Stimmungsbild zum Quorum: 6 dafür, 4 dagegen und eine Enthaltung
