25.03.2026 - 9.4 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Strand...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.4
- Datum:
- Mi., 25.03.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- 23.3 Immobilienverwaltungsamt/Abteilung Gebäudemanagement
- Zuständigkeit:
- ungeändert zugestimmt
Beratung
Herr Winckler bringt die Vorlage ein. Es soll in Zukunft möglich sein, mit angeleinten Hunden auf dem Deichweg spazieren zu gehen. Dazu sei es notwendig gewesen, die Badesatzung (Satzung über die Strand- und Badeordnung an der Badestelle Eldena in Greifswald) anzupassen, diese erlaube es jetzt explizit, während die Hundehalterverordnung (Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald) sich aus diesem Regelungsgebiet zurückziehe.
Herr Richter fragt, wie die Umsetzung sichergestellt wird.
In erster Linie sei der Bürger der Adressat, es soll soziale Kontrolle geben, aber selbstverständlich auch Kontrollen des kommunalen Ordnungsdienstes oder durch Mitarbeiter aus dem Amt für Bürgerservice und Brandschutz. Die Regelung sei insbesondere während der Badesaison relevant, zu deren Beginn immer bestimmte Tatbestände verstärkt zu kontrollieren seien.
Herr Ziola fragt nach einer Maulkorbpflicht. Es gäbe in Greifswald keine Maulkorbpflicht, der Halter eines auffälligen Hundes soll aber wegen der Hundehalterhaftpflicht selbst Interesse daran haben, diesen nur mit Maulkorb zu führen.
