27.04.2026 - 8.20 Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftr...

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) beauftragt den Oberbürgermeister und die Verwaltung, das kommunale Verkehrsunternehmen Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2036 auf der Grundlage von § 108 Abs. 1 GWB direkt mit der Erbringung von Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der UHGW nach Maßgabe der Regelungen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags der UHGW an die VBG für den Leistungszeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2036 zu beauftragen, um eine Aufrechterhaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in der UHGW im genannten Leistungszeitraum zu gewährleisten.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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Anlagen

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