27.04.2026 - 8.28 Jahresabschluss 2020 - Städtebauliches Sonderve...

Zuständigkeit:
Einzelabstimmung
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Beratung

behandelt unter TOP 8.21

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt einzeln über die Punkte des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Bei der Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 haben Herr Herbst und Frau Schmidt ihre Stimme nicht abgegeben.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt

1. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens „192 - Wieck Ortskern“ für das Haushaltsjahr 2020 festzustellen,

2. gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.

 

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Ergebnis:

 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Punkt 1

37

0

0

Punkt 2

31

6

0

 

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Anlagen

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