27.04.2026 - 8.43 Änderung der Hauptsatzung (§ 7 Abs. 2)

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft

. ruft den Tagesordnungspunkt auf.

. weist auf eine Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern hin.

. stellt klar, dass die Ansicht des Ministeriums nicht der Ansicht des Präsidiums entspreche, sie jedoch akzeptiert werde.

 

Herr Al-Khouri bringt die Beschlussvorlage ein.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt folgende Änderung der Hauptsatzung:
§ 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Der bisherige letzte Satz „Vertretungen von Mitgliedern der Bürgerschaft können nur durch andere Mitglieder der Bürgerschaft erfolgen." wird gestrichen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

9

3