27.04.2026 - 8.9.1 Änderungsantrag zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.9.1
- Zusätze:
- AfD-Fraktion in der Greifswalder Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 27.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt:
- In der Satzung des Frauenbeirats werden in § 4 „Einbindung in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ die Absätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen.
- Die „Wahlordnung für die Wahl des Frauenbeirats“ wird in § 5 (Frauenforum) um einen neuen Absatz ergänzt:
Variante 1: § 5 Abs. (9) neu:
(9) Die Wahl ist nur gültig, wenn mindestens 10 % der gemäß § 5 Abs. 3 wahlberechtigten Personen an der Wahl teilgenommen haben (Wahlbeteiligungsquorum).
Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist die Wahl ungültig und innerhalb von drei zwölf Monaten zu wiederholen.
Variante 2: § 5 Abs. (9) neu:
(9) Die Wahl ist nur gültig, wenn mindestens 5 % der gemäß § 5 Abs. 3 wahlberechtigten Personen an der Wahl teilgenommen haben (Wahlbeteiligungsquorum).
Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist die Wahl ungültig und innerhalb von drei zwölf Monaten zu wiederholen.
