27.04.2026 - 8.9.1 Änderungsantrag zu...

Zuständigkeit:
abgelehnt
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Beratung

behandelt unter TOP 8.9

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt beschließt:

 

  1.       In der Satzung des Frauenbeirats werden in § 4 „Einbindung in die Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ die Absätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen.

 

  1.       Die „Wahlordnung für die Wahl des Frauenbeirats“ wird in § 5 (Frauenforum) um einen neuen Absatz ergänzt:

 

Variante 1: § 5 Abs. (9) neu:

 

(9) Die Wahl ist nur gültig, wenn mindestens 10 % der gemäß § 5 Abs. 3 wahlberechtigten Personen an der Wahl teilgenommen haben (Wahlbeteiligungsquorum).

Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist die Wahl ungültig und innerhalb von drei zwölf Monaten zu wiederholen.

 

Variante 2: § 5 Abs. (9) neu:

 

(9) Die Wahl ist nur gültig, wenn mindestens 5 % der gemäß § 5 Abs. 3 wahlberechtigten Personen an der Wahl teilgenommen haben (Wahlbeteiligungsquorum).

Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist die Wahl ungültig und innerhalb von drei zwölf Monaten zu wiederholen.

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

22

4

 

Online-Version dieser Seite: https://greifswald.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1029669&selfaction=print