27.04.2026 - 8.41 KuS-Angebot für Eltern im Wechselmodell erweitern

Zuständigkeit:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

Herr Dr. Kerath

. bringt die Beschlussvorlage ein.

. sieht keine finanziellen Auswirkungen bei dieser Beschlussvorlage, da das Geld in der Summe gleichbleibe, lediglich anders verteilt werde.

. hält die Stellungnahme der Verwaltung für unverständlich.

 

Der Oberbürgermeister

. erinnert an den Grund der Einführung des Kultur- und Sozialpasses. Finanziell schwächeren Menschen sollte eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden. Es seien Gruppen definiert worden, bei denen ein Großteil diese Unterstützung benötige. Das Wechselmodell sei damals vermutlich ausgeschlossen worden, da wahrscheinlich davon ausgegangen worden sei, dass die finanzielle Lage der getrenntlebenden Eltern nicht deutlich schlechter sei.

. geht auf die finanziellen Auswirkungen ein und sagt, dass die 60 TEUR aufgrund von Erfahrungswerten zustande kämen. Sofern der Berechtigtenkreis erweitert werde, könne es sein, dass die finanziellen Mittel schneller aufgebraucht seien.

 

Herr König

. sagt, dass diese Thematik auch innerhalb der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diskutiert worden sei. Die Fraktion sei zu der Ansicht gekommen, dass Eltern im Wechselmodell finanziell nicht schlechter gestellt seien, als zusammenlebende Eltern.

. spricht sich gegen die Beschlussvorlage aus. Der Kultur- und Sozialpass sollte nicht zunehmend ausgeweitet werden.

 

Herr Winter

. befürwortet die Beschlussvorlage. Eltern im Wechselmodell seien nicht automatisch wohlhabender.

 

Herr König

. erwidert, dass es noch andere Tatbestände gebe, weshalb man das KuS-Angebot in Anspruch nehmen könne. Bei einer finanziell schlechten Lage bestehe über diesen Weg der Anspruch auf Unterstützung.

 

Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt in § 2 der Satzung für den Kultur- und Sozialpass der Universitäts- und Hansestadt Greifswald folgenden Satz zu streichen:

 

“Im Fall des sogenannten Wechselmodells, bei dem das Kind zu gleichen zeitlichen Anteilen bei beiden Eltern lebt, ist keiner der Elternteile alleinerziehend.”

 

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Ergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

9

3