27.04.2026 - 8.40 Verzicht auf Haushaltsvorbehalt bei Leistungsve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.40
- Zusätze:
- Bürgerschaftsfraktion SPD/Die Linke neue Version am 27.04.2026
- Gremium:
- Bürgerschaft (BS)
- Datum:
- Mo., 27.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Politik (ö)
- Federführend:
- Politik
- Zuständigkeit:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Präsidentin der Bürgerschaft ruft den Tagesordnungspunkt auf.
Herr Dr. Kerath
. bringt die Beschlussvorlage ein.
. geht auf die Stellungnahme der Verwaltung ein und teilt mit, dass der Formulierungsvorschlag der Verwaltung in dieser neuen Version der Fraktionsvorlage aufgegriffen worden sei.
Herr Al-Khouri
. sagt, dass er der Beschlussvorlage nach der zeitlichen Begrenzung auf zwei Jahre nun zustimmen könne.
Die Präsidentin der Bürgerschaft lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beauftragt den Oberbürgermeister unter Fortführung der Beschlüsse B972-48/98 vom 17.11.1998 und B652-43/03 vom 15.12.2003, mit den freien Trägern alle bestehenden Leistungsvereinbarungen in diesem Kalenderjahr neu abzuschließen, dabei auf den Haushaltsvorbehalt zu verzichten und die Dauer der Vereinbarung auf zwei Jahre zu begrenzen. Bei neu abzuschließenden Leistungsvereinbarungen, deren Laufzeit mehr als zwei Jahre betragen soll, ist der Haushaltsvorbehalt aufzunehmen; Leistungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren sind ohne Haushaltsvorbehalt abzuschließen.
