31.08.2009 - 8.8 Aufnahme von Tariflöhnen bzw. ortsüblichen Löhn...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Datum:
- Mo., 31.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
- Zuständigkeit:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Zu TOP: 8.8. |
Aufnahme von Tariflöhnen bzw. ortsüblichen Löhnen in Ausschreibungen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
Herr Dr. Fassbinder bringt die Vorlage ein und gibt entsprechende Erläuterungen. Der gestellte Antrag ist möglich, denn seit April 2009 ist das Gesetz gegen Wettbewerbbeschränkung geändert worden.
Dr. Kerath verweist auf die Stellungnahme der Rechtsabteilung, die beinhaltet, dass die Aufnahme einer Tariflohnbindung bzw. einer Bindung an ortsübliche Löhne in die städtischen Vergabebedingungen europarechtswidrig wäre. Ein entsprechendes Gesetz ist im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nicht beschlossen worden. Die Stellungnahme der Rechtsabteilung ist den Fraktionen zugegangen. Nach Auskunft der Rechtsabteilung kommt der OB nicht umhin, den Beschluss zu beanstanden. Einfacher wäre, dass vor Beschlussfassung der OB die Rechtsaufsichtsbehörde fragt, ob die Möglichkeit besteht, so wie vorgesehen, zu verfahren.
Man ist sich einig, da es sich um einen Antrag der Fraktion handelt, hat diese auch das Recht, den Beschluss in die Bürgerschaft einzubringen. Sinnvoll aber wäre der Vorschlag seitens Dr. Keraths.
Herr Mundt fragt nach, ob die Fraktion den Antrag aufrecht erhält.
Der Antrag wird unter der Bedingung zurückgezogen, so Herr Fassbinder, dass der Finanzausschuss den Oberbürgermeister auffordert, das zu klären.
Der Beschluss braucht nicht zurückgezogen werden, da es ein Antrag der Fraktion ist und somit ohne Abstimmung in die Bürgerschaft gehen kann, so Frau Socher.
Herr Liskow schlägt vor, dass es sinnvoll wäre, wenn Herr Fassbinder an den OB herantritt und die Bitte äußert, im Hinblick auf die heutige Beratung, im Vorfeld das Innenministerium zur Prüfung zu diesem Anliegen zu befragen.
Herr Dr. Fassbinder sagt zu, an den Oberbürgermeister heranzutreten, mit der Bitte, diese Angelegenheit vor der Bürgerschaft durch das Innenministerium prüfen zulassen. |