28.09.2009 - 6.19 B.-Plan Nr. 107 - Östliche Hainstraße - Satzung...

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Beratung

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B.-Plan Nr. 107 - Östliche Hainstraße - Satzungsbeschluss

B59-02/09

 

 

Wie bereits im vorher behandelten Tagesordnungspunkt macht Herr Multhauf darauf aufmerksam, dass die betreffende Ortsteilvertretung die Möglichkeit bekommen soll, sich mit dem Thema zu beschäftigen und beantragt die Rückverweisung.

 

Frau Socher und auch Herr Jochens bestätigen, dass sich die Ortsteilvertretung Eldena einstimmig für diesen B.-Plan ausgesprochen hat.

Frau Socher lässt über folgenden Beschluss abstimmen:

 

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – wie folgt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – und zur vereinfachten Änderung des Entwurfes vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
  2. Aufgrund des § 10 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I, S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – wird gebilligt (Anlage 3).

4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung des Bebauungsplans Nr. 107 – Östlich Hainstraße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis: bei 33 Ja-Stimmen und 7 Stimmenthaltungen

    beschlossen

 

 

Herr Liskow übernimmt um 21:15 Uhr die weitere Leitung der Sitzung.

 

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Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – wie folgt:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – und zur vereinfachten Änderung des Entwurfes vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.
  2. Aufgrund des § 10 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2008 (BGBl. I, S. 3018), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald den Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße –, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

3. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 107 – Östlich Hainstraße – wird gebilligt (Anlage 3).

4. Der Oberbürgermeister gibt den Beschluss der Satzung des Bebauungsplans Nr. 107 – Östlich Hainstraße – gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.