05.10.2009 - 4.2 Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gem...

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Beratung

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Vereinbarung zum Umfang der Jugendförderung gemäß §6 Abs. 2

Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJfG M-V) zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Land Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2010, 2011 und 2012

 

 

Herr Hochheim erläutert die Vereinbarung.

Diese gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren und muss jetzt neu geschlossen werden. Inhalt ist, dass das Land einen Betrag von 5,11 € pro Kopf für die in Greifswald 10 – 26-jährigen Einwohner zur Verfügung stellt, verbunden mit der Auflage, dass nicht nur dieser Betrag an die Stadt auszureichen ist, sondern das die Hansestadt einen Betrag in mindestens gleicher Höhe auf die eingenommene Summe rauflegt.

 

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen