23.11.2009 - 5.3 Vergleichsvorschlag Bilfinger Berger AG./. UHGW

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Beratung

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Vergleichsvorschlag Bilfinger Berger AG ./. UHGW

 

 

Frau Schlegel, Rechtsabteilung, führt in die Vorlage ein.

 

Dem Vergleich liegt der Sachverhalt zugrunde, dass derzeitig beim Landgericht Rostock ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem die Bilfinger Berger AG die UHGW auf Zahlung von Mehrvergütungsansprüchen aus dem Bau eines Personentunnels im Rahmen der Baumaßnahme „Bahnparallele“ in Höhe von ca. 360.000 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verklagt.

 

Dies resultiert aus einem Bauauftrag an die Bilfinger Berger AG aus dem Jahr 2005, in dem die Firma mit dem Neubau einer Eisenbahnunterführung am Bahnhof Greifswald mit einem Angebotspreis von ca. 1,14 Mio. € beauftragt wurde. Im Zuge der Bauausführung hat sich herausgestellt, dass nach Darlegung der Bilfinger Berger AG eine deutliche Mehraufwendung an Bewehrungsstahl notwendig wurde. Die UHGW hat diese Forderung auf Anraten der baubegleitenden und bauüberwachenden Firma Grassel GmbH zunächst abgelehnt.

 

Zwischenzeitlich ist man allerdings nach Einschätzung eines befragten Prüfstatikers im Auftrag des Eisenbahnbundesamtes  und des Fachamtes zu der Erkenntnis gelangt, dass dieser Mehraufwand voraussichtlich doch erforderlich gewesen ist. Zur Höhe des Mehraufwandes wurden durch das Fachamt und der Bauoberleitung eigenständige Berechnungen durchgeführt. Hieraus würde sich eine Gesamtforderung in Höhe von ca. 124.000 €, zuzüglich der entstandenen Zinsen ein Gesamtzahlungsanspruch der Klägerin in Höhe von ca. 157.000 € ergeben. Da es durchaus denkbar ist, dass ein gerichtlich bestellter Gutachter einen höheren Mehraufwand als die Bauoberleitung und das Fachamt ermittelt, ist die Mehrzahlung von ca. 18.000 € aus dem bestehenden Prozessrisiko gerechtfertigt. Außerdem würden die Sachverständigenkosten im vorliegenden Verfahren allein den Mehrzahlungsbetrag in Höhe von ca. 18.000 € aufwiegen, weshalb eine weitere Prozessführung unwirtschaftlich wäre.

 

Der Vergleichsvorschlag sieht vor, dass die UHGW letztlich die Hälfte des Wertes, also 175.000 €, an die Firma Bilfinger Berger AG zahlt und eventuelle Schadenersatzansprüche der UHGW gegenüber der Ingenieurbüro Grassl GmbH an die Firma Bilfinger Berger AG abgetreten werden.

 

Herr Mundt fragt nach, wie sich nach der 1/3-Finanzierung jetzt die Summe zusammensetzt. Frau Schlegel erklärt, dass die UHGW vom Vergleichsbetrag (175.000 €) nur 1/3 bezahlt und nicht den Gesamtbetrag. Weiterhin erklärt sie auf Nachfrage, dass zwischenzeitlich die grundsätzliche Vergleichsbereitschaft der Kreuzungsbeteiligten (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Bahn AG) besteht.

 

Frau Schlegel verlässt den Sitzungssaal.

 

Den weiteren Fragen der Ausschussmitglieder stellt sich der Projekt-steuerer der Bahnparallele, Herr Hardt, von der Firma HTG Schwerin.

 

Herr Dr. Kerath hinterfragt, warum in der Finanzierungsleiste der Vorlage der Bedarf von 175.000 € steht, wenn die Stadt letztlich nur 1/3 zahlt. Herr Prof. Dr. Matschke antwortet, dass die Stadt dort haushaltstechnisch in Vorleistung geht und die fehlenden 2/3 von den anderen Beteiligten dann einholt. Die Einnahmeseite ist in der Vorlage nicht dargestellt.

 

Herr Hardt erklärt, wie sich die kreuzungsbedingten Kosten der Stadt zusammensetzen.

 

Herr Dr. Kerath bemerkt, dass die UHGW in diesem Vergleich nicht nur die Vergleichssumme von 175.000 € bezahlt, sondern auch eventuelle Schadenersatzansprüche der UHGW gegenüber der Ingenieurbüro Grassl GmbH an die Firma Bilfinger Berger AG abtreten soll, also letztendlich wirtschaftlich noch mehr zahlt. Weiterhin hat die Stadt ihre Anwaltskosten selber zu tragen.

 

Herr Arenskrieger weist auf den Vergleichstext hin, in dem steht, dass beide Parteien den Vergleich bis zum 17.12.2009 durch Schriftsatz an das Gericht sowie die jeweilige Gegenseite widerrufen können. Des Weiteren wird die UHGW den Vergleich unabhängig von diesem Gremienbeschluss widerrufen, sollten die Kreuzungsbeteiligten dem Vergleichsabschluss nicht zustimmen. Ebenso erklärt Herr Arenskrieger, dass die Schadenersatzansprüche der UHGW gegenüber der Grassl GmbH aus einem Planungsfehler des Ingenieurbüros resultieren. Die Kosten wären auch entstanden, hätte das Planungsbüro von Anfang an richtig geplant.

 

Herr Arenskrieger betont, dass die Zweckmäßigkeit dieses Vergleiches nochmals von zwei kritischen Institutionen geprüft wird (Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Bahn AG).

 

Frau Heinrich fragt nach, ob die zu zahlenden Mehrkosten im Haushalt vorhanden sind oder hier über eine außerplanmäßige Ausgabe gesprochen wird. Das Gesamtvorhaben wird Ende 2009 voraussichtlich ohne Mehrkosten abgeschlossen werden. Wie es sich zurzeit haushaltstechnisch darstellt, kann Herr Arenskrieger zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Nach der Finanzierungsleiste, so Herr Hochheim, ist der zu deckende Bedarf vorhanden.

 

Herr Prof. Dr. Matschke stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen

                                      3 Stimmenenthaltungen

 

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